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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2010, Az. I-20 U 130/09
    §
    4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. a) und Art. 28 Abs. 5 HCVO; §§ 12 Abs. 1, 11 Abs. 1 S. 1 LFGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbesendung für Nahrungsergänzungsmittel unlauter ist, wenn durch Zuschaueranrufe Aussagen zu einer angeblichen Heilwirkung getätigt werden, von denen sich der Moderator nicht ausreichend distanziert. Eine formaljuristische Distanzierung, die durch einleitende oder nachfolgende Worte jedoch gleich wieder entwertet werde, sei nicht ernsthaft und somit nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Oktober 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az. I-4 U 31/10
    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2; 3; 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB; 3; 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel nur mit wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen erfolgen darf. Werde ein Mittel angepriesen mit Eigenschaften wie „natürliche Reinigung“ und „körpereigene Müllabfuhr“, handele es sich dabei nicht um bloße sprachliche Floskeln, sondern um Behauptungen mit einem nachprüfbaren Tatsachenkern. Eine wissenschaftliche Absicherung, die für die Produkte und deren Wirkungsweisen jedoch nicht erfolgt sei, sei zwingend für solche Aussagen erforderlich. Eine Nachholung der wissenschaftlichen Erläuterung im Rahmen eines Sachverständigengutachtens sei für die Entscheidung des Gerichts nicht erforderlich, da es für die Wettbewerbswidrigkeit darauf ankäme, ob die Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Werbung bereits vorlagen.

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