Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob Himbeer-Vanille-Tee ohne Himbeere oder Vanille den Verbraucher in die Irre führtveröffentlicht am 7. März 2014
BGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 45/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGBDer BGH hat entschieden, dass die Frage, ob es ausreicht, wenn sich nur aus dem Zutatenverzeichnis eines Tees ergibt, dass bestimmte auf der Packung abgebildete Bestandteile nicht enthalten sind, vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden muss. In den Vorinstanzen hatte das Landgericht eine Irreführung angenommen, das Oberlandesgericht diese jedoch mit Hinblick auf das korrekte Zutatenverzeichnis abgelehnt (hier). Danach sollte es ausreichen, wenn die Zutatenliste ausweise, dass sich der Geschmack durch Austauschstoffe ergebe. Zur Pressemitteilung Nr. 37/2014:
- OLG Hamburg: Werbung mit „natürlicher Milchsäurekultur“ ist irreführend, wenn die Kultur im Labor hergestellt wirdveröffentlicht am 15. November 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 29.08.2013, Az. 3 U 12/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für Babynahrung mit dem Hinweis „natürliche Milchsäurekultur“ irreführend und daher zu unterlassen ist, wenn der fragliche Bestandteil nicht in der verwendeten Form in der Natur vorkommt, sondern im Labor durch einen enzymatischen Selektionsprozess in seiner biochemischen (genetischen) Beschaffenheit verändert wurde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Himbeertee mit „natürlichen Aromen“ muss keine (!) Himbeere enthaltenveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013, Az. I-20 U 59/12
§ 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verpackung eines Tees „Himbeer-Vanille-Abenteuer“ mit der Abbildung von Himbeeren und Vanilleblüten und dem Zusatz „nur natürliche Zutaten“ den Verbraucher nicht darüber in die Irre führt, dass tatsächlich Himbeeren und Vanille enthalten seien. Es genüge, dass die Zutatenliste ausweise, dass die natürlichen Aromen Himbeer- bzw. Vanillegeschmack hätten, was zum Ausdruck bringe, dass sie nur über den entsprechenden Geschmack verfügten, hieraus aber nicht gewonnen würden. Die Vorinstanz (LG Düsseldorf, hier) hatte die Frage noch abweichend beurteilt. Zum Volltext der Entscheidung: