Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung für Gebrauchtwagen mit Navigationsgerät ist wettbewerbswidrig, wenn es sich nicht um ein werkseitig eingebautes Gerät handeltveröffentlicht am 23. Februar 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.07.2011, Az. 6 U 275/10
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Frankfurt hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Werbung für einen Gebrauchtwagen auf einer Internethandelsplattform mit der Angabe „Navigationsgerät“ in der Fabrik „Fahrzeugausstattung“ irreführend und damit unlauter ist, wenn es sich nicht um ein werkseitig eingebautes Geräte handelt. So würde der durchschnittliche Verbraucher jedenfalls die Anzeige verstehen. Die Fehlvorstellung über die Art des Navigationsgeräts sei auch relevant, da werkseitig eingebaute Systeme wesentlich komfortabler seien als nachträglich zu befestigende Geräte. Die Berufung wurde nach diesem Hinweis zurückgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Auftraggeber von wettbewerbswidrigem Internet-Werbespot (Viral) haftet auch, wenn er Fremdverbreitung nicht unterbindetveröffentlicht am 3. Juni 2009
LG Köln, Urteil vom 29.05.2008, Az. 31 O 845/07
§§ 3, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, 8 Abs. 2 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass der Auftraggeber eines wettbewerbswidrigen Internet-Werbespots nicht nur zur Unterlassung der Ausstrahlung verpflichtet ist, sondern auch dafür zu sorgen hat, dass dieser Werbespot nicht durch Dritte weiterverbreitet wird. Das streitgegenständliche „Viral“ war auch nach Erlass einer einstweiligen Verfügung auf der Internetplattform YouTube abrufbar. Das Landgericht war der Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte nicht ausreichend auf die verantwortlichen Werbeagenturen eingewirkt habe. Virals sind Internet-Werbespots, die von der Verbreitung durch Internet-Nutzer leben, die sie weiterleiten oder -verlinken. Um eine hohe Aufmerksamkeit durch Nutzer zu erreichen, sind Virals oft humorvoll und außerhalb der Konventionen von Fernseh- oder Kinowerbung angelegt. Der streitgegenständliche Spot warb für ein Navigationsgerärt der Marke „Lucca“, indem er das Produkt des Konkurrenten „TomTom“ ins Lächerliche zog.
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