Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hannover: Negativbewertung des Verkäufers als „Betrüger“ rechtmäßig? / Die Wertung „gebraucht“ als Meinungsäußerungveröffentlicht am 10. August 2009
LG Hannover, Urteil vom 13.05.2009, Az. 6 O 102/08
§§ 1004 BGB; 263 StGB; Art. 1, 2, 5 GGDas LG Hannover hat in dieser Entscheidung einen Bewertungskommentar bei eBay mit dem Wortlaut „Handy als „Neu“ angeboten-Handy +Zubehör gebraucht-das nenne ich Betrug!!!!“ als rechtmäßig erachtet. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich um eine Meinungsäußerung, die grundgesetzlich geschützt sei. Es handele sich auch bei dem Merkmal „gebraucht“ nicht um eine Tatsachenbehauptung. Eine solche müsste der Überprüfung mittels Beweis zugänglich sein. Die Bezeichnung des Handys und Zubehörs als gebraucht sei aber gerade keine Tatsache, da „mit der Äußerung bei dem Empfänger keine konkrete Vorstellung bestimmter Vorgänge hervorgerufen“ werde. Was wir davon halten? Die Frage, ob eine Ware „gebraucht“ ist, ist in der Tat einer Interpretation zugänglich, wie ein Urteil des AG Rotenburg beweist (Link: AG Rotenburg).
- Studie: Negative Testberichte können zu einer Änderung der Kaufentscheidung führenveröffentlicht am 17. Februar 2009
Das Marktforschungsinstitut Lightspeed Research hat für eine Studie u.a. 1.000 Teilnehmer in Deutschland zu Testberichten befragt. Dabei gaben 40 % an, dass sie Ihre Meinung über ein Produkt ändern und dieses nicht mehr kaufen wollen, wenn sie drei schlechte Kritiken über dieses Produkt gelesen haben. Bei zwei schlechten Testberichten sind es immerhin 30 % der Befragten, die von einem Erwerb Abstand nehmen, 6 % bei einem negativen Bericht. Dabei werden die Auskünfte der Stiftung Warentest sowie die Meinungen von Freunden und Kollegen höher geschätzt als professionelle Tester oder Testberichte von Verbrauchern. Letztere fallen jedoch zum Gefallen der Onlinehändler größtenteils positiv aus.