Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Freiburg: Garantiebedingungen unterliegen nicht der AGB-Inhaltskontrolleveröffentlicht am 14. Januar 2012
LG Freiburg, Urteil vom 10.11.2011, Az. 3 S 77/11
§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGBDas LG Freiburg hat entschieden, dass bei der formularmäßigen Vereinbarung einer Gebrauchtwagengarantie eine Klausel, die dem Käufer Bedingungen für den Eintritt der Garantie (z.B. Wartungen) auferlegt, nicht der Inhaltskontrolle unterliegt. Dies gelte jedenfalls dann, wenn die Garantie ohne zusätzliches Entgelt gewährt werde. Dann handele es sich bei dem Erfordernis regelmäßiger Wartungen um eine kontrollfreie negative Anspruchsvoraussetzung. Darüber hinaus sei eine solche Klausel jedoch auch bei Eingreifen einer Inhaltskontrolle wirksam, weil der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt werde. Zum Volltext der Entscheidung: