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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Januar 2016

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2015, Az. 2-03 O 184/15
    § 256 ZPO; § 3 UWG, § 8 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Beurteilung des Streitgegenstandes zweier Klagen nicht nur die Antragsformulierung ausschlaggebend ist. Vorliegend war eine negative Feststellungsklage erhoben worden, mit dem Antrag festzustellen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht, ein bestimmtes Produkt zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen. Die Leistungsklage mit umgekehrten Parteien vor einem anderen Gericht war darauf gerichtet, es zu unterlassen, dasselbe Produkt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit nachfolgender Ausstattung anzubieten, anbieten zu lassen, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen. Trotz der unterschiedlichen Formulierung der Anträge handele es sich jedoch um denselben Streitgegenstand, da derselbe Sachverhalt zu Grunde zu legen sei, nämlich die Verwendung bestimmter Etiketten für die streitgegenständlichen Produkte. Auf die Abgrenzung von „Bewerben“, „Anbieten“ und „Inverkehrbringen“ komme es dann nicht an. Da die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden könne, sei die negative Feststellungsklage unzulässig geworden und daher abzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Itzehoe, Urteil vom 22.10.2014, Az. 92 C 64/14
    § 97 UrhG
    , § 102 S. 2 UrhG, § 852 S. 2 BGB

    Das AG Itzehoe hat entschieden, dass Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten im Wege des sog. Filesharings gemäß § 102 S. 2 UrhG und entsprechend zu § 852 S. 2 BGB erst nach 10 Jahren verjähren, soweit der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat. Anders sehen dies das AG Kassel (hier) und das AG Bielefeld (hier). Vorliegend habe der Filesharer nicht darlegen können, dass er  nichts erlangt habe, so dass ein Lizenzschaden nicht ausgeschlossen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.10.2013, Az. 6 W 82/12
    Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EGV 2868/95;
    Art. 98 Abs. 1 GMV, Art. 9 Abs. 1 lit. c GMV; § 937 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die ungenehmigte Wiedergabe einer bekannten Marke (hier: Form einer Fahrzeugkarosserie) auf einem Aufkleber eine unzulässige Rufausbeutung dieser Marke ist. Der streitgegenständliche Aufkleber sei so gestaltet, dass die Darstellung des Fahrzeugs den einzigen Inhalt der Dekoration ausmache und daher das bekannte Fahrzeugmodell den einzigen Grund für den Erwerb eines solchen Aufklebers darstelle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. November 2013

    OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2013, Az. 4 U 52/13
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat erneut entschieden, dass eine sogenannte Gegenabmahnung – also eine Abmahnung, die der Abgemahnte an den Abmahnenden als „Retourkutsche“ verschickt – zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Juli 2013

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.06.2013, Az. 2-06 O 304/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 10 UrhG, § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass der Vermieter einer Ferienwohnung nicht für illegales Filesharing seines Mieters haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 139/11
    § 256 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die negative Feststellungsklage durch einen Rechtsanwalt nicht geeignet ist, die Wirksamkeit einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im Filesharing-Bereich gegenüber von ihm vertretenen Rechtsinhabern zu prüfen. Die Klage sei nicht zulässig, weil die (negative) Feststellungsklage dazu diene, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen den Parteien festzustellen. Durch die Übersendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung an einen Rechtsanwalt, der die in der Erklärung benannten Rechtsinhaber vertritt, entstehe jedoch kein Rechtsverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Unterlassungsschuldner, so dass der Rechtsanwalt nicht aktiv legitimiert sei. Die Wirksamkeit der Erklärung sei zudem eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht im Wege einer Feststellungsklage geklärt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mönchengladbach, Urteil vom 21.06.2010, Az. 8 O 18/10
    § 296a ZPO; § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 826 BGB, § 678 BGB

    Das LG Mönchengladbach hat entschieden, dass eine Leistungsklage keinen Vorrang gegenüber einer zuvor im gleichen Verhältnis erhobenen negativen Feststellungsklage hat, wenn sie zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Feststellungsklage noch  nicht anhängig war. Darüber hinaus entfiele das Feststellungsinteresse bei früherer Anhängigkeit der Leistungsklage aber auch dann nicht, wenn der Feststellungsrechtsstreit zu diesem Zeitpunkt schon entscheidungsreif sei und es deshalb einer sinnvollen Prozessökonomie widerspräche, den Feststellungskläger auf das gerade erst beginnende Leistungsverfahren zu verweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. September 2012

    BGH, Urteil vom 21.12.2005, Az. X ZR 17/03
    § 256 ZPO, § 343 ZPO

    Der BGH hat erneut entschieden, dass das Rechtschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage nach Erhebung einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums jedenfalls nicht mehr weiter besteht, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine Sachentscheidung ergangen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 02.08.2006, Az. 28 O 3/06
    § 12 ZPO, § 17 ZPO, § 32 ZPO

    Das LG Köln hat darauf hingewiesen, dass auch für die negative Feststellungsklage der sog. „fliegende Gerichtsstand“ gilt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. November 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011, Az. I-2 U 12/10
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass derjenige, der eine Feststellungsklage mit dem Inhalt erhebt, dass die Höhe eines geltend gemachten Schadensersatzbetrages überzogen ist, zugleich aber die Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anerkennt, eine konkrete Gegenvorstellung zum Schadensersatz vortragen muss. Anderenfalls sei die negative Feststellungsklage unbegründet. Habe der Beklagte seinen Anspruch, gegen den sich die Feststellungsklage richte, nicht beziffert oder stimme der Kläger der vom Beklagten vorgenommenen Bezifferung des geschuldeten Schadenersatzbetrages nicht zu, müsse er – der Kläger – die von ihm für richtig gehaltene Bezifferung selbst vornehmen und auch die Grundlagen dafür darlegen und im Bestreitensfall beweisen, die die ihm nach seiner Ansicht zutreffende Berechnung ermöglichen und tragen. Bei einem auf Herausgabe des Verletzergewinns gerichteten Schadenersatz bedeute dies, dass die Klägerin sich zu allen relevanten Berechnungsfaktoren äußern müsse, insbesondere zum relevanten Umsatz und zur Bezugsgröße (ob die im jeweiligen Klagepatent unter Schutz gestellte Vorrichtung als Ganzes oder nur in Teilen und/oder ob auch weitere Gegenstände einzubeziehen sind), welche Kosten gewinnmindernd vom relevanten Umsatz abgezogen werden sollen und wie hoch der Anteil an dem nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Kosten verbleibenden Gewinn sei, der kausal auf die Schutzrechtsverletzung zurückzuführen ist. Im Streitfall hatte sich die Klägerin lediglich zum Kausalitätsfaktor geäußert, den sie auf 15 % des erstinstanzlich von ihr errechneten Gewinns bezifferte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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