Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Das Verständnis des Begriffs „neue Personenkraftwagen“ in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichtenveröffentlicht am 12. August 2015
BGH, Urteil vom 05.03.2015, Az. I ZR 164/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKVDer BGH hat entschieden, dass es für die Frage, ob es sich bei einem Fahrzeug um einen „neuen Personenkraftwagen“ im Sinne der Pkw-EnVKV handelt, auf objektivierbare Umstände ankommt, welche erkennen lassen, dass ein Händler ein Fahrzeug demnächst veräußern möchte. Indizien dafür oder dagegen könnten z.B. sein: die Dauer der Zulassung sowie die bereits erbrachte Kilometerleistung. Zum Volltext der Entscheidung: