Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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BGH: Käufer kann bei Sachmangel nicht sofort vom Vertrag zurücktreten / Der Verkäufer hat Anrecht, eine mangelhafte Sache untersuchen zu dürfen veröffentlicht am 13. März 2010
BGH, Urteil vom 10.03.2010, Az. VIII ZR 310/08
§§ 275 Abs. 2, Abs. 3; BGB; 437 Nr. 2, Nr. 3; 439 BGB
Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer einer Ware bei deren Mangelhaftigkeit grundsätzlich ein Recht auf Untersuchung und Nachbesserung hat. Der Kläger hatte bei der beklagten Autohändlerin im April 2005 einen Renault-Neuwagen zum Preis von 18.500,00 EUR erworben. Das Fahrzeug wurde ihm im Juni 2005 übergeben. Kurz darauf beanstandete der Käufer Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Die Verkäuferin antwortete, dass ihr die Mängel nicht bekannt seien, und bat den Käufer, ihr das Fahrzeug nochmals zur Prüfung vorzustellen. Dem kam der Käufer nicht nach. Er vertrat die Auffassung, es sei ihm unzumutbar, sich auf Nachbesserungen einzulassen, weil er befürchte, dass Defekte der Elektronik trotz Nachbesserungen immer wieder auftreten würden; mit dieser Begründung verlangte er unter Fristsetzung „eine komplette Lieferung eines anderen Fahrzeugs, das der Bestellung entspricht“. (mehr …)