Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Werbung für noch nicht erhältliches Pkw-Modell muss Angaben nach der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 8. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 24.04.2014, Az. 6 U 10/14
§ 1 Pkw-EnVKV; § 4 Nr 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Werbung für ein neues Pkw-Modell, welches noch nicht hergestellt oder bestellbar ist, bereits die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV über Verbrauchs- und Emissionswerte enthalten sein müssen, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, dass das Modell demnächst käuflich zu erwerben ist. Nach diesem Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
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