Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Ein „Neufahrzeug“ mit einer eigenmächtigen Tageszulassung des Händlers ist mangelhaftveröffentlicht am 19. April 2010
LG Bonn, Urteil vom 13.11.2009, Az. 2 O 225/09
§§ 433 Abs. 1 S. 1; 434 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass derjenige, der von einem Händler einen Neuwagen kauft, nicht damit zu rechnen hat, dass dieser Wagen vom Hersteller an den Händler zwar fabrikneu geliefert, sodann vom Händler aber vor Überlassung an den Käufer im Rahmen einer Tageszulassung auf sich angemeldet wird. Das von der Beklagten bereit gestellte Fahrzeug habe einen Sachmangel i.S. des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Beklagte sei aber gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Der Kläger habe einen Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung eines Fahrzeuges ohne den Mangel der Tageszulassung, denn es liege nicht nur eine unerhebliche Abweichung von den vertraglichen Abreden vor. (mehr …)