Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Pkw in Verkaufsräumen müssen vom Händler dauerhaft, also nicht nur erstmalig, mit Hinweisen zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen versehen seinveröffentlicht am 13. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 139/13
§ 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 1 Pkw-EnVKVDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass Kfz-Händler verpflichtet sind, Neufahrzeuge dauerhaft und nicht nur erstmalig mit Ausstellung mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emmissionen zu versehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)