Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zur irreführenden Verwendung eines Gütesiegels und der Klagebefugnis einer Industrie- und Handelskammerveröffentlicht am 28. Dezember 2015
KG Berlin, Urteil vom 27.03.2012, Az. 5 U 39/10
§ 5 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 2 und 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Verleihung eines „deutschen Hygienezertifikats“ gegen Entgelt durch ein privates Unternehmen wettbewerbswidrig ist, weil der Eindruck erweckt werde, dass es sich um ein von einer neutralen Stelle verliehenes Gütesiegel handele. Die Verwendung eines dem Aeskulap-Stab ähnlichen Zeichens verstärke noch den Eindruck eines offiziellen medizinischen Hygienestandards. Zudem stellte das Gericht fest, dass ein Verband, dem gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG klagebefugte Industrie- und Handelskammern angehören, seinerseits klagebefugt hinsichtlich Wettbewerbsverstößen aus den Bereichen Industrie und Handel sei. Die finanzielle Ausstattung dieses Verbandes müsse solide sein, jedoch nicht dem Erfordernis entsprechen, dass der gleichzeitige Verlust aller geführten Prozessverfahren vollständig abgedeckt sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Rostock: 5-Sterne-Werbung eines Hotels nur zulässig, wenn die Bewertung von einer unabhängigen Prüfstelle stammtveröffentlicht am 16. Juni 2015
LG Rostock, Urteil vom 29.05.2015, Az. 5 HK O 173/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Rostock hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels im Rahmen des Hotellogos mit 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. Diese wird z.B. durch den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) gewährleistet. Der Begründung des Hotels, dass es in einem Hotel- und Restaurantführer entsprechend bewertet worden sei, folgte das Gericht nicht. Es sei nicht überprüfbar, dass es sich bei der Publikation um eine unabhängige Klassifizierungsstelle handele.
- LG Köln: Gütesiegel des Händlerbunds e.V. „Mitglied – geprüft – Sicherheit & Qualität“ ist wettbewerbswidrig, wenn Erläuterung fehlt / Händlerbund vs. LBRveröffentlicht am 7. September 2010
LG Köln, Beschluss vom 25.08.2010, Az. 31 O 430/10
§§ 3; 5 UWG
Das LG Köln hat entschieden, dass das vom Händlerbund e.V. verwendete „Gütesiegel“ mit der Aufschrift „Händlerbund – Mitglied – geprüft – Sicherheit & Qualität“ wettbewerbswidrig verwendet ist, wenn dies „ohne weitere Erläuterung“ erfolgt. Der Händlerbund e.V. fand die Überschrift der hierüber berichtenden Kollegen Lampmann Behn Rosenbaum „reißerisch“, da diese nicht darauf hingewiesen hätten, dass das Gütesiegel an sich nicht wettbewerbswidrig sei, sondern nur, wenn es nicht mit einer entsprechenden Erklärung verlinkt sei. Was wir davon halten? (mehr …) - LG Hannover: Ein Gütesiegel, das nicht von einer neutralen Stelle stammt, verstößt gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 7. September 2010
LG Hannover, Urteil vom 30.08.2001, Az. 25 O 3590/01 – 110 –
§§ 3 UWG a.F.; §§ 3; 5 UWG n.F.Das LG Hannover hat in diesem etwas älteren Urteil entschieden, dass ein Gütesiegel, das eine Prüfung für einen bestimmten rechtlichen Umstand vorgibt, wettbewerbswidrig in die Irre führt, wenn die Prüfung nicht durch eine neutrale Stelle erfolgt. Die Erwartung, dass das Produkt von einer neutralen, außerhalb des gewerblichen Gewinnstrebens stehenden Stelle geprüft worden sei, diene dazu, der Beklagten einen durch die Verwendung des Begriffs „Gütesiegel“ beabsichtigten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, der unlauter sei. Zum Problem der Gütesiegel, wenn eine potentiell voreingenommene Prüfstelle involviert ist, vgl. LG Stendal, LG Darmstadt und unseren Kommentar. Zum Volltext der Entscheidung:
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