Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerfG: Auch eine Bundesfamilienministerin darf am Wahlkampf mit kritischen Äußerungen teilnehmen, wenn sie sich das Amt nicht zu Nutze machtveröffentlicht am 17. Dezember 2014
BVerfG, Urteil vom 16.12.2014, Az. 2 BvE 2/14
Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass auch eine Bundesfamilienministerin (hier: der SPD) am Wahlkampf mit kritischen Äußerungen (hier: gegen die NPD) teilnehmen darf, wenn dies „nicht unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen“ erfolgt. Die Ministerin habe demzufolge auch nicht gegen das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsgebot verstoßen. Zur Pressemitteilung Nr. 115/2014 vom 16. Dezember 2014: (mehr …)