Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Keine Angaben nach der Pkw-EnVKV für „getuntes“ Auto erforderlichveröffentlicht am 24. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2014, Az. 6 U 61/14
§ 1 Pkw-EnVKV, § 3 Pkw-EnVKV, § 5 Pkw-EnVKV, § 9 Pkw-EnVKVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein durch ein Tuningunternehmen „getunter“ Pkw eines anderen Herstellers, dessen Benzinsverbrauchs- und Abgasemissionswerte auf Grund der technischen Änderungen nicht mehr zutreffen, kein neuer Pkw im Sinne der Pkw-EnVKV ist. Daher müssten, unabhängig von der Laufleistung, keine Angaben der Verbrauchs- und Emissionswerte bei Angebot dieses Fahrzeugs erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Ansbach: Farbabweichung bei Neuwagen ist ein Sachmangelveröffentlicht am 9. September 2014
LG Ansbach, Beschluss vom 09.07.2014, Az. 1 S 66/14
§ 434 BGBDas LG Ansbach hat entschieden, dass auch eine geringe Farbabweichung bei der Lieferung eines bestellten Neuwagens (hier: Pirineos Grau statt Track-Grau Metallic) einen Sachmangel darstellt. Eine AGB-Klausel, dass Abweichungen im Farbton vorbehalten blieben, wenn die Änderung nicht erheblich und für den Käufer zumutbar sei, schließe dies nicht aus, da die Kriterien der Zumutbarkeit für den Käufer nicht erkennbar seien. Daher seien die Kosten für eine Umlackierung zu ersetzen. Zur Pressemitteilung Nr. 9/14 vom 02.09.2014:
- LG Freiburg: Für Pkw mit Tageszulassung müssen Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werdenveröffentlicht am 28. Juli 2014
LG Freiburg, Urteil vom 14.04.2014, Az. 12 O 72/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 Pkw-EnVKVDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbeanzeige für einen Pkw mit Tageszulassung (Zulassung vom 08.08.2012 bis 21.08.2012, Laufleistung 50 km) die Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten muss, da es sich um einen Neuwagen handele. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Pkw bei Angebot bereits älter als 1 Jahr sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Frage, ab wann ein Sachmangel unerheblich ist und nicht zum Rücktritt berechtigtveröffentlicht am 17. Juli 2014
BGH, Urteil vom 28.05.2014, Az. VIII ZR 94/13
§ 323 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Sachmangel grundsätzlich dann unerheblich ist, wenn die Kosten der Mängelbeseitigung einen Betrag in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Sei der Betrag höher, müssten besondere Umstände hinzukommen, die ausnahmsweise eine Unerheblichkeit begründen. Vorliegend wurde die nicht ordnungsgemäße Funktionalität der Einparkhilfe eines Neuwagens (Beseitigungskosten 6,5 Prozent des Kaufpreises) nicht als unerheblich angesehen. Zur Pressemitteilung Nr. 87/2014:
- OLG Frankfurt a.M.: Neuwagenangebote mit Nennung der Motorleistung müssen auch Angaben der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 23. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.02.2014, Az. 6 U 224/12
§ 5 Pkw-EnVKV; § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass Neuwagenangebote in einem Internetportal, die die Motorleistung angeben, auch die Angaben über Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten müssen, anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Ein solcher Verstoß werde auch durch einen deutschen Generalimporteur begangen, der seinen Vertragshändlern ein Internetportal zur Verfügung stelle, in welchem die erforderlichen Angaben fehlen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Auch ein mehrere Jahre alter Pkw kann ein „Neuwagen“ im Sinne des Gesetzes sein – Informationspflichten für Händlerveröffentlicht am 8. Januar 2014
OLG Celle, Urteil vom 05.12.2013, Az. 13 U 154/13
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Anl. 4 Abschn. 2 Pkw-EnVKVDas OLG Celle hat entschieden, dass auch ein bereits mehrere Jahre alter Pkw als Neuwagen im Sinne der Pkw-EnVKV gilt, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Es komme nicht darauf an, wie lange sich der Wagen bereits bei dem Händler, der ihn zum Weiterverkauf anbiete, befinde. Die Definition von „Neuwagen“ aus anderen Bereichen finde keine Anwendung. Werde ein solches Fahrzeug angeboten, müssten die Informationspflichten für Neuwagen gemäß der Pkw-EnVKV (Angabe des Kraftstoffverbrauchs, CO2-Effizienzklasse etc) erfüllt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Osnabrück: Irreführende Preisangaben bei Preisvergleich zwischen Neuwagen und Gebrauchtwagenveröffentlicht am 30. Juli 2012
LG Osnabrück, Urteil vom 09.07.2012, Az. 16 O 37/12 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas LG Osnabrück hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass beim Verkauf eines gebrauchten Pkw keine Preisgegenüberstellung in der Form „ehem. NP 92.500,– €, nur € 56.899,– €“ getätigt werden darf, wenn nicht erläutert wird, worum es sich bei dem „ehem. NP“ handelt. Es könne sich dabei z.B. um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, den eigenen Neuwagenpreis oder um den Neuwagenpreis eines anderen Händlers handeln. Werde dies nicht aufgeklärt, könne ein Verbraucher keine ausreichend informierte Entscheidung treffen.
- LG Köln: Zur Bewerbung von „Neuwagen“ / Hinweis auf Garantiedauerveröffentlicht am 9. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 03.08.2011, Az. 84 O 95/11
§ 3 UWG, § 8 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das LG Köln hat entschieden, dass ein Fahrzeug auf Internetverkaufsplattformen nur dann als Neuwagen beworben werden darf, wenn zwischen Herstellung des Kfz und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als 12 Monate liegen. Bei einem „Neuwagen“ erwarte der Kunde darüber hinaus auch eine uneingeschränkte Herstellergarantie. Habe sich diese durch die lange Standzeit bereits um mehr als 2 Wochen verkürzt oder sei gar gänzlich abgelaufen, müsse der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweisen. Allein aus einem vergünstigten Preis könne der Käufer solche Rückschlüsse nicht ziehen. Das Gericht beurteilte die streitgegenständliche Werbung als grob wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Auch Vorführwagen mit einer Laufleistung bis 1.000 km sind „Neuwagen“ / Zur Anwendung der Pkw-EnVKVveröffentlicht am 30. Dezember 2011
BGH, Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10
§ 1 Pkw-EnVKV, § 3 UWG, § 4 UWGDer BGH hat entschieden, dass auch ein Vorführwagen mit einer Laufleistung von 500 km noch als „neue Personenkraftwagen“ im Sinne der Pkw-EnVKV anzusehen ist und dementsprechend über Verbrauch und CO2-Emissionen zu informieren ist. Erst ab 1.000 km-Laufleistung sei nicht mehr von einem Neuwagen auszugehen. Der Senat legte seiner Entscheidung den europäischen Neuwagenbegriff und nicht den aus dem Kaufrecht bekannten Neuwagenbegriff zu Grunde. Zitat aus der Pressemitteillung Nr. 207/11 des Bundesgerichtshofs: (mehr …)
- LG Bonn: Ein „Neufahrzeug“ mit einer eigenmächtigen Tageszulassung des Händlers ist mangelhaftveröffentlicht am 19. April 2010
LG Bonn, Urteil vom 13.11.2009, Az. 2 O 225/09
§§ 433 Abs. 1 S. 1; 434 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass derjenige, der von einem Händler einen Neuwagen kauft, nicht damit zu rechnen hat, dass dieser Wagen vom Hersteller an den Händler zwar fabrikneu geliefert, sodann vom Händler aber vor Überlassung an den Käufer im Rahmen einer Tageszulassung auf sich angemeldet wird. Das von der Beklagten bereit gestellte Fahrzeug habe einen Sachmangel i.S. des § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Die Beklagte sei aber gemäß § 433 Abs. 1 S. 1 BGB zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Kaufvertrages verpflichtet, eine mangelfreie Sache zu liefern. Der Kläger habe einen Anspruch auf Nacherfüllung durch Lieferung eines Fahrzeuges ohne den Mangel der Tageszulassung, denn es liege nicht nur eine unerhebliche Abweichung von den vertraglichen Abreden vor. (mehr …)