Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Rotenburg: Retourenware darf als Neuware verkauft werdenveröffentlicht am 29. Juni 2009
AG Rotenburg, Urteil vom 26.11.2007, Az. 5 C 350/07
Das AG Rotenburg Wümme hat entschieden, dass Ware, die der Händler nach einem Widerruf von einem Kunden zurück erhält, immer noch als neu verkauft werden darf. Im entschiedenen Fall handelte es sich um ein Mobiltelefon, in welches der erste Käufer vor Ausübung seines Widerrufsrechts bereits Daten eingegeben hatte. Der Händler verkaufte dieses Telefon als „neu“ an einen zweiten Käufer, der daraufhin einen Preisnachlass forderte, da das Gerät seiner Ansicht nach eben nicht „neu“ gewesen sei. Das Gericht gab jedoch dem Händler recht. (mehr …)