Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EBAY: Artikelbeschreibung darf keine Links zu externen Webseiten enthalten / Versteigerung zu Jacko’s Neverland Ranch vertagtveröffentlicht am 13. August 2009
eBay reagiert auf die Verlinkung externer Seiten bisweilen sensibel. „Es ist grundsätzlich verboten, Verweise (Links) auf externe Websites und Informationsquellen sowie Verlinkungen und andere Verbindungen (z.B. sogenannte „Call me“-Schaltflächen oder Links) zu Live-Chat-Systemen in die eBay-Artikelseiten einzufügen. Als Links gelten dabei auch eBay-Fenster, erstellt über „eBay auf meiner Seite“ sowie nicht aktivierte Web-Adressen (URLs) und Teile davon.“ (JavaScript-Link: eBay). Ausnahmen von diesem Grundsatz werden von eBay nur zugelassen, wenn die dabei verwendeten Linktexte allein den mit den Ausnahmen verfolgten Zwecken dienen. Diese Linktexte sind insbesondere dann nicht erlaubt, wenn sie andere, nicht bei eBay angebotene Artikel bewerben. Ausnahmen gelten für: (mehr …)