Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Zum gerichtlichen Beweis der Eigenart eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustersveröffentlicht am 8. Oktober 2014
EuGH, Urteil vom 19.06.2014, Az. C-345/13
Art. 6 und 85 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002
Der EuGH hat entschieden, dass ein nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster als rechtsgültig anzusehen ist, wenn der Inhaber angibt, inwieweit das Muster Eigenart aufweist. Dafür müssten – ohne Nachweispflicht – die Elemente benannt werden, die Eigenart verleihen. Die Prüfung der Eigenart erfolge durch Vergleich des Musters mit anderen, der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Geschmacksmustern. Zum Volltext der Entscheidung: