Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Düsseldorf: Vor einer Domain-Löschung muss nicht außergerichtlich abgemahnt werdenveröffentlicht am 12. September 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2013, Az. 2a O 371/10
§ 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 93 ZPO, § 269 Abs. 3 S. 2 ZPODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass vor der Klage auf Löschung bzw. Verzicht auf eine Internet-Domain eine Abmahnung im technischen Sinne nicht erforderlich ist. Werde der spätere Beklagte vor der Klage auf die Rechte des Klägers hingewiesen und zur Löschung/Freigabe der Domain aufgefordert, sei dies ausreichend. Nach Klageerhebung könne der Beklagte sich nicht durch ein sofortiges Anerkenntnis von der Kostenforderung befreien, da er durch sein vorheriges Verhalten Anlass zur Klage gegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)