Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- DPMA hat Mario Barths Marke „Nicht quatschen, machen“ wegen Nichtigkeit gelöschtveröffentlicht am 12. April 2013
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Wortmarke des Komikers Mario Barth „Nicht quatschen, machen“ wegen Vorliegens absoluter Schutzhindernisse (vgl. §§ 50, 8 Abs. 2 MarkenG) für nichtig erklärt und gelöscht (hier). Bereits das LG Düsseldorf hatte Bedenken an dem Bestand der Marke geäußert, da es sich um eine allgemeine Lebensweisheit handele (hier), und dementsprechend Auskunftsansprüche und einen Schadensersatzfeststellungsanspruch Barths abgelehnt. (mehr …)