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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Februar 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2010, Az. I-20 U 162/08
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat dem Brancheninformationsdienst markt intern untersagt, für Qualitätsurkunden zu werben, wenn alleinige Voraussetzung für diese Auszeichnung die Ausfüllung zweier Fragebögen war. Konkret handelte es sich um die Fragebögen „Kompetenz vor Ort 1a- Kosmetikinstitut 2007″ und „Kompetenz vor Ort 1a – Fachhändler 2007″. Wurden die Fragebögen ausgefüllt und zurückgesandt, hatten die teilnehmenden Betriebe die Möglichkeit, diverse Werbemittel, insbesondere zum Aushang bestimmte Urkunden, jeweils unterschrieben vom Chefredakteur des Brancheninformationsdienstes, zu beziehen. Mit den Urkunden wurde dem teilnehmenden Betrieb die Einhaltung eines näher beschriebenen „Leistungsstandards“ mit dem Titel als „markt intern 1a – Kosmetikinstitut“ bzw. „markt intern 1a – Fachhändler“ bescheinigt. (mehr …)

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