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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 11.09.2009, Az. 6 W 95/09
    § 19a UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Einwand des Filesharers, zum Zeitpunkt des Urheberrechtsverstoßes sei niemand zu Hause gewesen, nicht ausreicht, um die Annahme zu rechtfertigen, dass ein Dritter ihren Internetanschluss unbefugt benutzt habe. Es müsse zunächst vermutet werden, dass die Rechtsverletzung von einem befugten Benutzer des Computers begangen worden sei. Diese Vermutung habe die Beklagte nicht dadurch erschüttert, dass sie vorgetragen und unter Beweis gestellt habe, sie und ihr Sohn seien zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rechtsverletzung festgestellt worden sei, nicht zu Hause gewesen. (mehr …)

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