Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Liegt der Werbung für ein Zeitschriftenabo ein Bestellformular bei, muss auf diesem darauf hingewiesen werden, dass kein Widerrufsrecht bestehtveröffentlicht am 7. Dezember 2011
BGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. I ZR 17/10
§ 312 d Abs. 4 Nr. 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass in einem Angebot für ein Produkt (hier: Zeitschriftenwerbung) nicht nur auf das Bestehen, sondern auch auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen ist, wenn eine der Ausnahmen des § 312 d Abs. 4 BGB greift. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)