Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuG: Die Wortmarke „Notfall“ ist für diätetische Lebensmittel u.a. nicht eintragungsfähigveröffentlicht am 21. Januar 2015
EuG, Urteil vom 12.11.2014, Az. T-188/13
Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 , Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009Das EuG hat entschieden, dass die Wortmarke „Notfall“ für diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Produkte für die Gesundheitspflege u.a. nicht eintragungsfähig ist. Es handele sich um eine beschreibende Angabe, die keine Unterscheidungskraft besitze, da der Begriff „Notfall“ Waren bezeichne, die nützlich oder notwendig sein könnten, um einem dringlichen Ernährungs-, Pflege- oder Gesundheitsproblem vorzubeugen, dieses Problem zu entschärfen oder es zu lösen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Kann ein Benutzungsrecht an einem Geschmacksmuster gegen den Vorwurf der Markenverletzung eingewandt werden?veröffentlicht am 19. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.06.2013, Az. 6 U 31/12
Art. 19 GGV; Art. 9 EGV 40/94Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Benutzungsrecht an einem (älteren) Geschmacksmuster nur dann markenrechtlichen Ansprüchen entgegen gehalten werden kann, wenn aus dem Geschmacksmuster auch ein Verbietungsrecht gegenüber der Marke bestehen würde. Vorliegend stimme der Gesamteindruck des Musters (Zifferblatt einer Uhr mit u.a. der Buchstabenkombination „F.T.C.“) jedoch nicht mit der Wortmarke „FTC“ überein. Ein Löschungsanspruch gegen die Marke bestehe nicht, so dass ein Benutzungsrecht abzulehnen sei. Anderenfalls komme es zu einer Koexistenz von Schutzrechten, die mit dem absoluten Schutz für Marken bzw. Geschmacksmuster nicht vereinbar sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Apple-Patent für „Unlocking“-Verfahren des iPhones (iOS) ist nichtigveröffentlicht am 8. April 2013
BPatG, Urteil vom 04.04.2013, Az. 2 Ni 59/11 EP verb. m. Az. 2 Ni 64/11 EP – nicht rechtskräftig
§ 1 PatG, § 3 PatG, § 81 Abs. 1 PatGDas BPatG hat das Europäische Patent 1 964 022 der Firma Apple Inc. mit dem Titel „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ (in der deutschen Übersetzung: „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“) für nichtig erklärt. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der 14 Hilfsanträge für nichtig erklärt. Zur Pressemitteilung vom 05.04.2013: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Patentlizenzvertrag über nicht angemeldetes Patent ist anfechtbarveröffentlicht am 17. September 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.07.2012, Az. 6 U 114/11
§ 142 Abs. 1 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Lizenzvertrag über die Verwertung eines Patents (hier: Proteinkonzentrat zur Nahrungsmittelergänzung) wirksam angefochten werden kann, wenn es tatsächlich nicht zu einer Anmeldung des Patents kommt. Typischer Inhalt eines Patentlizenzvertrags sei die Einigung über die Einräumung des Nutzungsrechts an einer bestimmten, unter Schutz gestellten oder zum Schutz angemeldeten Erfindung, wofür regelmäßig eine Vergütung versprochen werde. Dies sei vorliegend der Fall. Daher sei die Klägerin verpflichtet gewesen, die Beklagte über die erfolgte Rücknahme der Patentanmeldung aufzuklären. Dass sie das nicht getan habe, rechtfertige die von der Beklagten erklärte Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung. Rückvergütungsansprüche habe die Klägerin gegen die Beklagte nicht, da die Benutzung einer technischen Lehre, die weder durch ein Patent noch durch eine veröffentlichte Patentanmeldung geschützt sei, jedermann frei stehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Kooperation zwischen Zahnarzt und Dentallabor mit Gewinnbeteiligungveröffentlicht am 12. September 2012
BGH, Urteil vom 23.02.2012, Az. I ZR 231/10
§ 134 BGB, § 139 BGB, § 242 Cd BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG; § 8 Abs. 5 MBO-ZÄ; NordrheinZÄBerufsODer BGH hat entschieden, dass eine vereinbarte Kooperation zwischen einem Zahnarzt und einem Dentallabor, in welcher sich der Zahnarzt gegen Gewinnbeteiligung dazu verpflichtet, das Labor mit allen bei seinen Patienten anfallenden Laborleistungen zu beauftragen, wegen unsachlicher Einflussnahme wettbewerbswidrig und damit nichtig ist. Für Ärzte und Zahnärzte müsse das Patienteninteresse immer an erster Stelle stehen, so dass im Verhältnis zum Dentallabor – bei dessen Bestehen auf Erfüllung der vertraglichen Pflichten – auch eine Berufung auf die Nichtigkeit der Vertragsklauseln zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Bezieht sich eine Unterlassungserklärung auf eine inzwischen gelöschte Marke, kann keine Vertragsstrafe gefordert werdenveröffentlicht am 17. Juli 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.05.2012, Az. 6 U 187/10
§ 52 Abs. 3 Nr. 2 MarkenGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die sich auf die Nichtverwendung einer zwischenzeitlich gelöschten Marke bezieht, nicht mehr als Grundlage für die Geltendmachung einer Vertragsstrafe dienen kann. Gegen letztere könne der Einwand der Rechtsmissbrauchs erhoben werden. Dies begründe sich in der rückwirkenden Nichtigkeit einer gelöschten Marke. Zudem sei im vorliegenden Fall die Formulierung „wie es sich bei diesen Begriffen für Frau … um markenrechtliche Begriffe handelt“ als auflösende Bedingung zu verstehen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG Bremen: Forderungen aus Verträgen über Telefondienstleistungen dürfen nicht an Inkassounternehmen abgetreten werdenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
AG Bremen, Urteil vom 20.10.2011, Az. 9 C 0430/11
§ 134 BGB, § 206 Abs. 1 StGB, § 88 TKGDas AG Bremen hat entschieden, dass die Abtretung von Zahlungsforderungen aus Telefondienstleistungen an ein Inkassounternehmen nichtig ist, wenn das Inkassounternehmen ungeschwärzte Einzelverbindungsnachweise erhält. Im vorliegenden Fall habe der Betreiber mit der Abtretung an die Klägerin, ein Inkassounternehmen, gegen § 88 Abs. 3 S. 2 TKG verstoßen, denn sie habe ihre dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Kenntnisse über das Telekommunikationsverhältnis mit dem Anschlussinhaber für einen anderen Zweck als die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme verwendet. Das Amtsgericht setzte sich ausführlich mit den hier nicht zur Anwendung kommenden telekommunikationsrechtlichen Erlaubnistatbeständen für die Übermittlung der Daten an Dritte auseinander. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - AG Meldorf: Anbieter von Telefondienstleistungen dürfen Forderungen nicht an Inkassounternehmen abtretenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
AG Meldorf, Urteil vom 21.07.2011, Az. 81 C 241/11
§ 88 TKG, § 134 BGBDas AG Meldorf hat entschieden, dass Zahlungsforderungen aus Telefondienstleistungen nicht an Inkassounternehmen abgetreten werden können. Im vorliegenden Fall habe der Betreiber mit der Abtretung an die Klägerin, ein Inkassounternehmen, gegen § 88 Abs. 3 S. 2 TKG verstoßen, denn sie habe ihre dem Fernmeldegeheimnis unterliegenden Kenntnisse über das Telekommunikationsverhältnis mit dem Anschlussinhaber für einen anderen Zweck als die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme verwendet. Eine gesetzliche Vorschrift, die eine Abtretung vorsehe und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge beziehe (vgl. § 88 Abs. 3 S. 3 TKG), bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Bei unveranlasster Nichtigkeitsklage trägt der Kläger die Kostenveröffentlicht am 6. April 2011
BPatG, Beschluss vom 26.01.2011, Az. 5 Ni 25/10
§ 93 ZPODas BPatG hat entschieden, dass der Kläger einer Nichtigkeitsklage bei sofortigem Anerkenntnis des Beklagten die Kosten des Verfahrens tragen muss. Als sofortiges Anerkenntnis sei das Verhalten des Beklagten zu werten, wenn der Beklagte das Anerkenntnis sofort nach Zustellung der Klage ausspreche und der Beklagte bei einer vorherigen Verzichtsaufforderung durch die Klägerin (welche hier nicht stattfand) sowie Nennung des entgegenstehenden Standes der Technik auch ohne Erhebung der Nichtigkeitsklage auf das Streitpatent verzichtet hätte. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Die Form des Lego-Steins kann nicht als Marke eingetragen werdenveröffentlicht am 31. Oktober 2010
EuGH, Urteil vom 14.09.2010, Az. C?48/09 P
Art. 7 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der EU-VO Nr. 40/94Der EuGH hat – wie bereits der BGH – entschieden, dass die Form des berühmten Legosteins als Gemeinschaftsmarke nicht eingetragen werden kann, da sie ausschließlich aus der Form der Ware bestehe, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich sei. Hinweis: Der Europäische Gerichtshof hat später entschieden, dass die Formgestaltung zwar nicht markenrechtlich, aber doch designrechtlich geschützt sei (EuG, Urteil vom 24.03.2021, Az. T-515/19). Zum Volltext der Entscheidung: