Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Berlin-Brandenburg: Presse hat nicht ohne Weiteres Recht auf Einsichtnahme in nicht-öffentliche Ausschusssitzungen des Bundestagesveröffentlicht am 25. März 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2015, Az. OVG 6 S 42.14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 40 Abs. 1 S. 2 GGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Presse keinen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Einsichtnahme in den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages hat. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sei dies erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes oder nach Beendigung der Wahlperiode möglich. Dem Grundsatz der Parlamentsautonomie, auf dem der Umgang mit den Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fuße, komme über Artikel 40 GG selbst Verfassungsrang zu, dem in der konkreten Abwägung mit dem durch die Pressefreiheit repräsentierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)