Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Auch ein reiner Lizenzgeber steht zum Händler im Wettbewerbveröffentlicht am 30. September 2014
BGH, Urteil vom 10.04.2014, Az. I ZR 43/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Unternehmen nicht voraussetzt, dass die betroffenen Parteien sich mit gleichartigen Waren oder Dienstleistungen an die gleichen Endverbraucher wenden. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis könne auch zwischen Unternehmen verschiedener Vertriebsstufen bestehen. Insoweit dürfe auch ein reiner Lizenzgeber (Lizenz für die Herstellung nickelfreien Schmucks) einen Händler (von angeblich nickelfreiem Schmuck) abmahnen. Zitat: „Es genügt daher, wenn zwischen den Vorteilen, die jemand durch eine Maßnahme für sein Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die ein anderer dadurch erleidet, eine Wechselwirkung in dem Sinne besteht, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)