Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Die Werbung mit einem nicht vorhandenen Standort ist unzulässigveröffentlicht am 6. August 2015
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2015, Az. 13 W 35/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass es irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Betrieb mit einem weiteren Standort wirbt, der tatsächlich nicht betrieben wird. Diese Täuschung sei auch geschäftlich relevant, da der Verkehr bei Treffen einer Entscheidung auch Wert auf Ortsnähe (z.B. bei Handwerksbetrieben wegen Anfahrtskosten) und Betriebsgröße lege. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Ein Schlüsseldienst darf nur im örtlichen Telefonbuch werben, wenn an diesem Ort auch eine Niederlassung vorhanden istveröffentlicht am 7. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2007, Az. 4 U 11/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Hamm hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn ein Schlüsseldienst in einem örtlichen Telefonbuch wirbt, ohne an dem entsprechenden Ort eine Niederlassung zu haben. Der Kunde gehe bei einem Eintrag im örtlichen Telefonbuch von einer Anwesenheit am Ort aus, was in der Regel wegen der Anfahrtskosten auch ein erhebliches Entscheidungskriterium für die Auswahl des Schlüsseldienstes darstelle. Eine Aufklärung bei Auftragserteilung, dass der Monteuer aus X anreise, hebe die Irreführung nicht nachträglich auf. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Karlsruhe: Auch für ausländische Anbieter gilt auf ebay.de das deutsche Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 19. Februar 2013
LG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KfH III
§ 3 Abs. 5 TMG; § 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 5a UWG
Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass auf dem deutschen Teil der Handelsplattform eBay (ebay.de) auch für ausländische Anbieter das deutsche Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Dies gelte aus verbraucherschutzrechtlichen Gründen insbesondere für die Vorhaltung einer nach deutschem Wettbewerbsrecht gültigen Widerrufsbelehrung und weiterer Pflichtinformationen. Das Herkunftsprinzip werde durch § 3 Abs. 5 Nr. 3 TMG als Ausnahmeregelung aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch kann auch gegen einen in der Schweiz ansässigen Sharehoster geltend gemacht werden / Filesharingveröffentlicht am 13. Juni 2011
OLG Köln, Urteil vom 25.03.2011, Az. 6 U 87/10
§ 101 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 3, Abs. 7 UrhG; Art. 40 Abs. 1 EGBGB; Art. 12, 13 DSG (Schweiz)Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Sharehoster auch dann vor einem deutschen Gericht auf Auskunft in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser seinen Geschäftssitz in der Schweiz hat. Dabei steht der Inanspruchnahme nicht entgegen, dass die Erteilung der begehrten Auskünfte durch sie gegen schweizerisches Datenschutzrecht verstoßen würde. Zitat: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Kein „fliegender Gerichtsstand“ für den Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhGveröffentlicht am 11. Mai 2009
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2009, I-20 W 130/08
§ 101 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 9 Satz 3 UrhG, § 3 Nr. 30 TKG
Das OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass der im Bereich des illegalen Filesharings von urheberrechtlich geschützten Werken wichtige Auskunftsanspruch nach § 101 Abs. 9 UrhG nicht an beliebigen Gerichtsorten geltend gemacht werden kann. Der Rechteinhaber kann sich damit nicht die für ihn günstige Rechtsprechung frei aussuchen. Für die begehrte Anordnung sei nach § 101 Abs. 9 Satz 2 und 3 UrhG zwar das Landgericht, dort die Zivilkammer, sachlich und funktionell zuständig. Örtlich sei für die begehrte Anordnung nach § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG dasjenige Landgericht zuständig, in dessen Bezirk der zur Auskunft Verpflichtete „seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder eine Niederlassung“ habe; zwischen einer Haupt- und einer Zweignieder lassung unterscheide das Gesetz nicht. (mehr …)