Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Dem markenrechtlichen Fortbestand des Niveau-Blaus steht ein absolutes Schutzhindernis entgegen / Möglicherweise aber Verkehrsdurchsetzungveröffentlicht am 13. Juli 2015
BGH, Beschluss vom 09.07.2015, Az. I ZB 65/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenG, § 8 Abs. 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Farbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ von Beiersdorf auf Grund des Vorliegens absoluter Schutzhindernisse gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG grundsätzlich löschungsreif ist. Abstrakte Farbmarken seien im Allgemeinen nicht unterscheidungskräftig und deshalb nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG nicht eintragungsfähig, weil der angesprochene Verkehr eine Farbe regelmäßig als dekoratives Element und nicht als Produktkennzeichen wahrnehme. Besondere Umstände, die eine andere Beurteilung rechtfertigten, hätten nicht vorgelegen. (mehr …)
- BGH: Farbmarke „Nivea-Blau“ muss möglicherweise gelöscht werdenveröffentlicht am 10. Juli 2015
BGH, Beschluss vom 09.07.2015, Az. I ZB 65/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die konturlose Farbmarke „Blau (Pantone 280 C)“ für Nivea-Produkte möglicherweise zu löschen ist. Grundsätzlich sei die eingetragene Marke nicht schutzfähig, da sie keine Unterscheidungskraft besitze. Allerdings könne eine Durchsetzung der Marke im Verkehr vorliegen, welche eine Löschung verhindere. Diese Frage sei mit dem bislang vorliegenden Gutachten jedoch noch nicht abschließend geklärt, weshalb der BGH die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen hat. Zur Pressemitteilung Nr. 112/15: