Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Nordrhein-Westfalen: Pressefotograf hat kein Recht auf eigene Fotoaufnahmen bei Opernpremiereveröffentlicht am 14. März 2013
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2013, Az. 5 A 1293/11
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Pressefotograf keinen Anspruch auf eine Erlaubnis hat, Fotos bei Opernpremieren anfertigen zu dürfen. Aus presserechtlichen Vorschriften ergebe sich kein Recht für Journalisten, eigene Bilder anzufertigen. Die Oper Köln sei zwar grundsätzlich zur Auskunftserteilung auf konkrete Anfragen der Presse verpflichtet, jedoch stehe die Art und Weise der Auskunftserteilung in ihrem Ermessen (z.B. Mitteilung von Fakten zur Inszenierung und Zurverfügungstellung von eigenem Bildmaterial). Zur Pressemitteilung des OVG:
- OVG NRW: Gesundheitsministerium darf nicht vor E-Zigaretten warnenveröffentlicht am 24. April 2012
OVG NRW, Beschluss vom 23.04.2012, Az. 13 B 127/12
§ 3 Nr. 1 MPGDas Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium nicht vor E-Zigaretten warnen darf. Dies ist allerdings weniger darauf zurückzuführen, das E-Zigaretten gesundheitlich unbedenklich sind, als vielmehr darauf, dass E-Zigaretten nicht, wie vom Gesundheitsministerium behauptet, Arzneimittel seien. Das Gesundheitsministerium hatte E-Zigaretten als Arzneimittel angesehen, die nicht zugelassen seien und der Handel mit nicht als Arzneimittel zugelassenen E-Zigaretten strafbar sei. In a nutshell: „Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfielen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz. Das Liquid erfülle nicht die gesetzlich normierten Voraussetzungen eines Arzneimittels. Es stehe nicht die Entwöhnung vom Nikotinkonsum oder die Linderung einer Nikotinabhängigkeit im Vordergrund. Die E-Zigarette nebst Zubehör habe auch keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder prophylaktische Zweckbestimmung.“ Was wir davon halten? Ist uns völlig klar. Die Entwöhnung vom Nikotinkonsum steht nicht im Vordergrund, denn E-Zigaretten zu rauchen ist lediglich die neue Form der Coolness. Fehlt nur noch, dass der Marlboro-Mann auf einem Esel davonreitet. Zur Pressemitteilung vom 23.04.2012: (mehr …)
- OVG NRW: Pressejournalist hat gegen den WDR Auskunftsanspruch über Aufträge, die der WDR vergeben hat / Zur Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzesveröffentlicht am 18. Februar 2012
OVG NRW, Urteil vom 09.02.2012, Az. 5 A 166/10
§§ 2, 4 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) NRW
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz auch Auskünfte an einen konkurrierenden Pressejournalisten über vergebene Aufträge geben muss. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sei jedenfalls insoweit anwendbar, als dass es nicht um Informationen aus dem journalistisch-redaktionellen Bereich gehe. Der 5. Senat führte aus, dass der WDR zwar nach dem Pressegesetz des Landes nicht gegenüber der Presse auskunftspflichtig sei, dies aber für Informationen, die keine Rückschlüsse auf das Redaktionsgeheimnis und den Programmauftrag zuließen, nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht gelte. Die Rundfunkfreiheit werde dadurch nicht beeinträchtigt. - OVG Nordrhein-Westfalen: Autoradio eines Senioren-Beförderungsautos GEZ-befreitveröffentlicht am 31. Juli 2011
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2011, Az. 8 A 2570/10
§ 5 Abs. 7 S. 1 RGebStVDas OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für ein Autoradio in einem Fahrzeug, welches ausschließlich der Beförderung von Bewohnern eines Seniorenzentrums dient, keine Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Eine Ausnahmeregelung für „Einrichtungen der Altenhilfe“ gelte auch für die dafür genutzten Kraftfahrzeuge, die unselbständige Teile dieser Einrichtungen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Nordrhein-Westfalen: „Nasenchirurg“ ist eine erlaubte Bezeichnung für HNO-Arztveröffentlicht am 12. November 2010
OVG NRW, Beschluss vom 29.09.2010, Az. 6t E 963/08.T
§ 29 Abs. 1 HeilBerG i.V.m. §§ 2 Abs. 2, 27 Abs. 3 Berufsordnung (BO) der Ärztekammer Westfalen-LippeDas OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass berufsrechtlich nichts dagegen spricht, wenn ein HNO-Arzt sich in Telefonbuch- und Internetwerbung als „Nasenchirurg“ bezeichnet. Weder sei ersichtlich, dass die Werbemaßnahmen des Beschuldigten zur Irreführung von Patienten beitrügen, noch lasse sich ihnen vorhalten, dass sie nicht wenigstens für diejenigen Patienten, die einer operativen Behandlung ihrer Nase bedürfen oder eine solche wünschen, sachgerechte Informationen enthielten. Die beanstandeten Textpassagen leisteten weder einer unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes Vorschub noch beeinträchtigten sie das Vertrauen der Bevölkerung in den ärztlichen Berufsstand. Dass die in der Werbung vom Beschuldigten gewählten Bezeichnungen keine Formulierungen darstellten, die in der Weiterbildungsordnung enthalten seien, sei in diesem Zusammenhang unbeachtlich; eine Vertrauensbeeinträchtigung wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte Begriffe aus der Weiterbildungsordnung verwendete, die er nach deren Maßgabe nicht berechtigt verwenden dürfte. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Nordrhein-Westfalen: Wenn auf den Wettbewerbsverstoß das berufsgerichtliche Verfahren folgtveröffentlicht am 15. Januar 2010
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.11.2009, Az. 6s E 71/08
§ 22 Abs. 2 Nr. 6 BauKaG NRWDas OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass nicht bei jedem Wettbewerbsverstoß bzw. berufsrechtlichem Verstoß ein berufsgerichtliches Verfahren gegen den Betreffenden eröffnet werden kann. Die Erforderlichkeit eines berufsgerichtlichen Verfahrens hänge entscheidend von der Art und Bedeutung des dem jeweiligen Beschuldigten zur Last gelegten Verstoßes ab. Besonders in den Blick zu nehmen seien dabei die Auswirkungen des Verstoßes und das Maß der Pflichtwidrigkeit. Zwar sei der in einer berufswidrigen Werbung liegende Berufspflichtverstoß bei genereller Betrachtung nicht schon von vornherein unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle anzusiedeln. Vorliegend müsse das Maß einer etwaigen Pflichtwidrigkeit allerdings wegen aus den Umständen des Einzelfalles sich ergebender entlastender Momente als gering angesehen werden, insbesondere, wenn dem Beschuldigten erstmals der Vorwurf eines Werbeverstoßes gemacht wird. Zudem habe der Beschuldigte auf das erste Anschreiben der Antragstellerin hin sofort eingelenkt und sich unverzüglich darum bemüht, künftige Verstöße gegen das Verbot berufswidriger Werbung zu vermeiden. (mehr …)
- OVG NRW: Zur Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln bei Lieferdiensten im Internetveröffentlicht am 17. November 2009
OVG NRW, Urteil vom 10.11.2008, Az. 13 A 2903/05
§§ 39 Abs. 2 Satz 1 LFGB; § 9 Abs. 1 Nr. 6 ZZulVDas OVG NRW hat darauf hingewiesen, dass Internet-Seiten, mittels derer eine Bestellung über Lebensmittel aufgegeben werden kann, als „Angebotsliste“ im Sinne von § 9 Abs. 6 Nr. 4 Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) gelten, auf der Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden müssen. Dabei reichen Fußzeilen am unteren Rand derjenigen Seiten, auf denen Produkte mit deklarationspflichtigen Zusatzstoffen verzeichnet sind, aus, wenn sich bei den jeweiligen Speisen ein Verweis auf die Fußzeile findet. Dabei sei die Notwendigkeit des Seiten-Scrollens unschädlich, wenn die Internetseite „sehr übersichtlich aufgebaut“ sei.
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