Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Vollstreckbare notarielle Unterlassungserklärung ersetzt nicht ohne Weiteres eine strafbewehrte Unterlassungserklärungveröffentlicht am 14. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 10.04.2015, Az. 6 U 149/14 – nicht rechtskräftig
§ 12 Abs. 1 UWG, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Abgabe einer vollstreckbaren notariellen Unterlassungserklärung als Antwort auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung allein nicht ausreicht, um die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen. Notwendig sei vielmehr weiterhin die Zustellung eines Androhungsbeschlusses nach § 890 Abs. 2 ZPO. Der Senat hat allerdings auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Bei einer notariellen Unterlassungserklärung ist für die Zwangsvollstreckung das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständigveröffentlicht am 19. März 2015
OLG München, Beschluss vom 05.03.2015, Az. 34 AR 35/15
§ 13 UWG, § 14 UWG, § 26 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 26 Abs. 2 ZPO, § 281 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, § 797 Abs. 3 ZPO, § 890 Abs. 2 ZPODas OLG München hat entschieden, dass bei einer notariellen Unterlassungserklärung für die Zwangsvollstreckung das Amtsgericht am Sitz des Notars zuständig ist. Der örtliche Gerichtsstand sei nicht nach den besonderen Vorschriften des UWG zu bestimmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)