Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Zur gerichtlichen Zuständigkeit bei notarieller Unterwerfungserklärung wegen eines Wettbewerbsverstoßesveröffentlicht am 24. Februar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2014, Az. I-20 W 93/14
§ 890 Abs. 2 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Zwangsvollstreckung aus einer notariell beurkundeten Unterwerfungserklärung das Prozessgericht des ersten Rechtszuges im Sinne von § 890 Abs. 2 ZPO zuständig ist. Dies sei das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz habe. Auch wenn sich die Erklärung auf einen Wettbewerbsverstoß beziehe, seien die besonderen Vorschriften des UWG über die Zuständigkeit nicht anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung: