Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Potsdam: Werbung mit zeitlich befristeter Preisrabattaktion ohne Angabe des jeweiligen Aktionszeitraums ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 20. Dezember 2011
LG Potsdam, Urteil vom 16.02.2011, Az. 52 O 174/10
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWGDas LG Potsdam hat entschieden, dass der Hinweis „Knallhart reduziert, nur für kurze Zeit“ wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich die Dauer des Aktionszeitraums angegeben wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)