Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Nürnberg: Kann eine Vertragsstrafe per AGB vereinbart werden?veröffentlicht am 24. Juni 2010
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2010, Az. 13 U 201/10
§ 307 Abs. 1 BGBDas OLG Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass eine Vertragsstrafe – auch in baurechtlichen Angelegenheiten – nicht ohne weiteres über Allgemeine Geschäftsvereinbarungen in den Vertrag eingeführt werden darf. Zum Beschluss im Volltext: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Keine Kreditgefährdung durch Kommentare im Internetveröffentlicht am 3. Juni 2010
OLG Nürnberg, Urteil vom 13.04.2010, Az. 3 U 2135/09
§§ 823 Abs. 1; 824; 1004 BGB; Art. 1; 2 Abs. 1; 5 GG
Das OLG Nürnberg hatte darüber zu entschieden, ob Bewertungen eines einzelnen Nutzers auf einer Bewertungsplattform „Abmelden kann ich mich auch nicht“ und „Account wird einfach nicht gelöscht“ im Rahmen eines Erfahrungsberichts zu einer Kreditgefährdung oder einer Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der betroffenen Klägerin führen können. Im Ergebnis lehnte das Gericht dies ab. Zwar seien die Äußerungen falsch gewesen, da der Nutzer sich bei der Klägerin – zwar nicht sofort, aber nach kurzer Zeit – abmelden konnte und auch eine Löschung des Accounts stattfand. Eine Kreditgefährdung für die Klägerin ergebe sich aus den Äußerungen jedoch nicht. Die Klägerin habe nicht konkret darlegen und beweisen können, dass bereits diese Einzeläußerung auf der Website der Beklagten genüge, dass sich entweder Personen bei ihr gar nicht registrieren lassen oder sich Mitglieder bei ihr abmelden.
(mehr …) - OLG Nürnberg: Auch nach Ablegung des Lehrgangs „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ besteht noch kein Anspruch auf den Titel „Versicherungsrechtsspezialist“veröffentlicht am 16. März 2010
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.2007, Az. 3 U 2675/06
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas OLG Nürnberg hat entschieden, dass die Verwendung der Bezeichnung „Versicherungsspezialist“ durch einen Rechtsanwalt irreführend ist, wenn dieser nicht darlegen kann, dass er über fachliche Qualifikationen verfügt, die über denen eines „Fachanwalts für Versicherungsrecht“ liegen. Dabei spreche die Qualifikation zum Fachanwalt für Versicherungsrecht gerade noch nicht derjenigen zum Spezialisten für Versicherungsrecht. Auch durch Aufsätze werde nur ein Ausschnitt aus dem durch die Fachanwaltsordnung definierten Gebiet des Versicherungsrechts abgedeckt, ganz anders als beim „Spezialisten“. Eine allgemeine Bezugnahme auf die „erstrittenen Urteile“ reiche nicht, um zu belegen, dass und in welchem Umfang spezielle theoretische und praktische Kenntnisse des Beklagten in die Entscheidungsfindung eingeflossen seien. Die Verwendung einer Liste zur Darlegung der Fachkenntnisse betreffend die Bezeichnung „Versicherungsrechtsspezialist“ könne nicht gleichzeitig noch dazu verwendet werden, die Qualifikation zum Spezialisten für Versicherungsrecht zu begründen.
- OLG Nürnberg: Verkehrsdaten können nicht mit einstweiliger Verfügung (§§ 935, 940 ZPO) gesichert werden / Filesharingveröffentlicht am 29. November 2009
OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.06.2009, Az. 3 W 471/09
§§ 49 ff. FamFG; § 101 Abs. 9 UrhG; §§ 935, 940 ZPODas OLG Nürnberg hat entschieden, dass für eine einstweilige Verfügung gemäß §§ 935, 940 ZPO zur Sicherung von Verkehrsdaten (u.a. notwendig zur Ermittlung von Filesharern) das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, da es gleichermaßen möglich sei, diese Daten im Anordnungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG einstweilig sichern zu lassen (dann: Verfahren nach §§ 49 ff. FamFG).
- OLG Nürnberg: Offensichtlich falsche Preisangaben binden Onlinehändler nichtveröffentlicht am 7. August 2009
OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, Az. 14 U 622/09
§§ 145, 242 BGB
Das OLG Nürnberg hat in diesem Hinweisbeschluss entschieden, dass ein Onlinehändler an einer offensichtlich falschen Preisangabe nicht festgehalten werden kann, wenn dies gegen Treu und Glauben verstößt. Ausführlich setzte sich der Senat mit der Frage auseinander, wann ein Warenangebot im Internet als Angebot im Sinne von § 145 BGB oder vielmehr als invitatio ad offerendum zu werten sei. Doch selbst wenn man dem Grunde nach einen Vertragsschluss bejahen würde, so die Nürnberger Richter, spräche letztlich der Grundsatz von Treu und Glauben dagegen, dass sich die Beklagte hieran festhalten lassen müsste. (mehr …) - OLG Nürnberg: Das Markenrecht geht dem Namensrecht vor / Zum markenmäßigen Gebrauch einer Domainveröffentlicht am 29. Juli 2009
OLG Nürnberg, Beschluss vom 14.05.2009, Az. 3 U 418/09
§ 14 Abs. 3 MarkenG, § 12 BGBDas OLG Nürnberg hat in diesem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Inhaber einer Domain keinen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch besitzt, wenn die Domain nicht kennzeichenmäßig gebraucht wird (Wiederholungsgefahr) und auch vom Beklagten nicht gebraucht werden soll (Erstbegehungsgefahr). Dabei wies der Senat darauf hin, dass der Beklagte die Adresse nicht zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solche eines bestimmten Unternehmens gebraucht, sondern lediglich die Domain zum Verkauf angeboten habe. Nur hiergegen richtete sich auch der geltend gemachte Unterlassungsanspruch. (mehr …)
- AG Nürnberg: Haft- und Geldstrafen für Händler von gefälschter Microsoft-Softwareveröffentlicht am 16. April 2009
Laut einer Pressemitteilung von Microsoft hat das AG Nürnberg zwei Softwarehändler aus Nürnberg und München wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000,00 EUR verurteilt. Der Nürnberg Händler hatte in Russland über 8.500 gefälschte CD-ROMs mit dem Betriebssystem „Microsoft Windows XP Professional“ sowie die dazugehörigen Handbücher pressen lassen und an seinen Münchner Kollegen verkauft. Letzterer versah die Fälschungen mit gebrauchten Microsoft Echtheitszertifikaten und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. Die Produkte wurden mehrfach weiterverkauft, bis ein Händler die Fälschungen als solche erkannte. Der Münchner Händler war wegen dieser Verkäufe vom LG München I (Az.: 21 O 11265/07) zur Zahlung von über 750.000,00 Euro Schadenersatz verurteilt worden. Auch der Nürnberger Händler hat Schadenersatzzahlungen im sechsstelligen Bereich zu leisten. Weitere Verurteilungen anderer Beteiligter würden, so Microsoft, erwartet. Microsoft wies darauf hin, dass nicht nur das Unternehmen zivilrechtlich haftbar sei, sondern auch der jeweilige Geschäftsführer persönlich (LG Düsseldorf Az. 12 O 15/05, OLG Karlsruhe, Az. 6 U 180/06, OLG Düsseldorf, Az. I-20 U 164/06) (JavaScript-Link: Microsoft).
- LG Nürnberg-Fürth: Vorsicht bei Werbung mit Testurteil der Stiftung Warentestveröffentlicht am 11. März 2009
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.08.2007, Az. 4 HK O 2009/07
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 1 UWGDas LG Nürnberg-Fürth entschied auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., dass eine Bewerbung von Produkten mit nicht mehr aktuellen Testurteilen der Stiftung Warentest wettbewerbswidrig ist. Im konkreten Fall hatte ein Vertreiber von Elektrogeräten einen Elektrorasierer in einer Zeitschrift mit dem Testurteil „GUT“ der Stiftung Warentest aus dem Dezember 2003 beworben. Im Jahre 2005 wurde erneut ein Test der Stiftung Warentest durchgeführt, in welchem dasselbe Rasierermodell auf Grund anders gewichteter Prüfkriterien vor allem im Bereich Umwelteigenschaften nur noch mit insgesamt „BEFRIEDIGEND“ abschnitt. Das Landgericht war der Auffassung, dass der Verbraucher bei Angabe eines Testergebnisses von der Prämisse ausgehe, dass es sich um eine Widerspiegelung des aktuellen Stands der Marktverhältnisse handele und damit zu seiner Kaufentscheidung adäquat beitragen könne. Dies gelte auch, wenn das Datum des Tests angegeben werde und dieser längere Zeit zurückliege. Der Verkäufer könne die im Grunde fortdauernde Geltung von Testbedingungen nicht für sich beanspruchen, wenn sich diese in einem wesentlichen Punkt geändert hätten, wie hier bei den Umwelteigenschaften. Damit hätte der Verkäufer eine Irreführung des Verbrauchers verursacht, die einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
- OLG Nürnberg: Tell-a-friend-Werbung / Freundschaftswerbung im Onlineshop ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 9. Februar 2009
OLG Nürnberg, Urteil vom 25.10.2005, Az. 3 U 1084/05
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, § 7 Nr.1 u. 2 TDGDas OLG Nürnberg hatte sich in dem Urteil mit einer Funktion zur Freundschaftswerbung in einem Onlineshop zu befassen. Diese ermöglichte es Nutzern des Shops, Freunden und Bekannten ein Angebot zur Kenntnisnahme zu übersenden. Der Empfehlungs-E-Mail hängte der Shopbetreiber sodann eigene Angebotswerbung an. Das Oberlandesgericht hielt dies aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht für statthaft. Zum einen werde der Kunde als Instrument missbraucht, verbotene Werbung an Dritte ohne deren Einwilligung zu versenden, zum anderen hänge der Shopbetreiber in verbotener Weise eigene Werbung an die persönliche Empfehlung des Kunden an. Zwischenzeitlich hat der BGH das Urteil aus zivilprozessualen Gründen aufgehoben; mit der Frage der Wettbewerbswidrigkeit hat sich der BGH dabei nicht auseinandergesetzt. Da bereits die Berufung zum OLG Nürnberg für unzulässig gehalten wurde, ist davon auszugehen, dass das Urteil aufgehoben wird. Gleichwohl hat das OLG Nürnberg mit dem Urteil seine Rechtsauffassung, die auch für zukünftige Fälle gelten dürfte, dargelegt. Die Funktion „Weiterempfehlen“ oder „Tell-a-friend“-Funktion in einem Shop sollte daher gesperrt bzw. nicht angeboten werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster