Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Nürtingen: Die Entfernung des SIM-Locks eines Mobiltelefons ist strafbarveröffentlicht am 9. Mai 2011
AG Nürtingen, Urteil vom 20.09.2010, Az. 13 Ls 171 Js 13423/08
§§ 267 Abs. 3 S. 1 und S. 2 Nr. 1, Nr. 3, 269, 303 a, 303 c StGBDas AG Nürtingen hat entschieden, dass derjenige, der die SIM-Lock-Sperre eines Handys ohne Einwilligung des Netzbetreibers, der das Handy vergünstigt zur Verfügung gestellt hat, entfernt, sich strafbar macht. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte schuldig, 614 Vergehen der Datenveränderung jeweils tateinheitlich mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten begangen zu haben und wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten (zur Bewährung ausgesetzt) verurteilt. Vgl. auch die Entscheidungen des BGH und des AG Göttingen. Zum Volltext der Entscheidung: