Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Alles in Nutella – nur nicht gemäß der Nährwerttabelle / Zur Irreführung durch unterschiedliche Bezugsgrößen bei der Nährstoffangabeveröffentlicht am 18. November 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.10.2011, Az. 6 U 40/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 LFBGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Angaben von Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen selbst dann irreführend sein können, wenn die auf dem Lebensmittel wiedergegebenen Tabellen den Vorgaben der Nährwertkennzeichnungsverordnung entsprechen. Im vorliegenden Fall waren auf einer Nuss-Nougat Creme die Nährwertangaben nach Auffassung des Senats mit unterschiedlichen Bezugsgrößen angegeben worden, so dass sie den Verbraucher in die Irre führten. Aus der auf einer Höhe mit der Angabe „NÄHRSTOFFE“ angebrachten Überschrift über der rechten Prozentzahlenspalte („GDA/15g“) ergab sich, dass diese Zahlen sich – ebenso wie die Zahlen der Stoffmenge in der mittleren Spalte des oberen Tabellenteils – auf eine Produktmenge von 15 g bezogen. Weiter konnte der Tabelle entnommen werden, dass sich demgegenüber die im unteren Teil ebenfalls in der rechten Spalte angegebenen Prozentzahlen für Vitamine und Mineralstoffe auf eine Menge von 100 g bezogen. Zwar wies die dort vorhandene Spaltenüberschrift („RDA“) keine Mengenangabe auf; da die Stoffmenge in der Spalte daneben mit der Überschrift „pro 100 g“ jedoch – anders als im oberen Tabellenteil für die Nährstoffe – nur für eine Produktmenge ausgewiesen war , sollten sich auch die Prozentzahlen nach Auffassung des Senats in der rechten Spalte auf diese Produktmenge beziehen. Diese unterschiedlichen Zusammenhänge ergäben sich für den Verbraucher erst bei näherer Prüfung. Zum Volltext der Entscheidung: