Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Neumünster: Zulässige Sperrung des eBay-Accounts nach Verleihung an Dritte mit anschließender Rechtsverletzungveröffentlicht am 27. November 2008
AG Neumünster, Urteil vom 03.04.2007, Az. 31 C 1338/06
§§ 280 Abs. 1, 249, 252 BGB i. V. m. § 128 HGBDas AG Neumünster hat entschieden, dass die Sperrung eines eBay-Accounts, nachdem dieser durch den Accountinhaber an einen Dritten gegen Gebühr „vermietet“ wurde und der Dritte durch gehäufte Negativbewertungen einen Sperre des Accounts verursacht hatte, auch nach Rückgabe an den Accountinhaber zulässig ist. Das Gericht stellt fest, dass der Accountinhaber für die über seinen Account getätigten Rechtsgeschäfte verantwortlich ist. Er wird Vertragspartner bei den über die Internethandelsplattform getätigten Geschäften, da der eigentlich tätige Dritte im Außenverhältnis nicht sichtbar wird. Im vorliegenden Fall verlangte der Accountinhaber Schadensersatz von seinem ehemaligen Vertragspartner, da dieser die Sperrung des Accounts zu verantworten hatte und dieser nun nicht abermals „vermietet“ werden konnte. Dadurch würde dem Accountinhaber Gewinn in Höhe der von ihm veranschlagten Leihgebühr entgehen. Das Gericht war der Ansicht, dass ein Schadensersatzsanspruch des Accountinhabers nicht bestehe. Zwar habe der Dritte im internen Verhältnis Vertragspflichten verletzt und nicht die erforderliche Rücksicht genommen, jedoch sei der geltend gemachte Schadensanspruch nicht ersatzfähig, da der erwartete Gewinn aus einer sittenwidrigen erneuten „Vermietung“ des Accounts gestammt hätte.