Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Bamberg: Veranstalter von Kreuzfahrten hat zwingend erhobene Serviceentgelte Dritter im Gesamtpreis auszuweisenveröffentlicht am 24. Juli 2015
OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2015, Az. 3 U 202/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngVDas OLG Bamberg hat entschieden, dass der Veranstalter von Kreuzfahrten auch ein obligatorisch erhobenes Serviceentgelt – welches nicht zeit- oder verbrauchsabhängig ist – im Gesamtpreis auszuweisen bzw. in diesen einzurechnen hat, anderenfalls ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt. Der Senat wies die Argumentation zurück, dass das Serviceentgelt nicht vom Reiseunternehmen, sondern vom Schifffahrtsunternehmen vereinnahmt werde, da nach geltender Rechtslage in den Gesamtpreis alle zwingend erhobene Entgelte (auch für Leistungen Dritter) aufzunehmen seien.
- OLG Bamberg: Bei Sternchen-Werbung in Printmedium darf die Erläuterung zum Sternchen nicht allein auf einer (verwiesenen) Internetseite zu finden seinveröffentlicht am 12. März 2015
OLG Bamberg, Urteil vom 18.02.2015, Az. 3 U 210/14
§ 4 Nr. 4 UWG, Art. 7 Abs. 3 EG-RL 29/2005Das OLG Bamberg hat entschieden, dass bei einer Werbung in einem Printmedium mit einem sog. Sternchenhinweis der erläuternde Hinweis nicht erst auf einer Internetseite zu finden sein darf. Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte in einer Fußnote statt einer Volltext-Erläuterung zum Sternchen ausgeführt: „Nähere Bedingungen und ausgewählte Lieferanten finden Sie im Internet unter www. … .de/xxxxbedingungen.“ Vgl. auch LG Freiburg, Urteil vom 23.02.2015, Az. 12 O 105/14, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Bamberg: Die Werbung mit einer eingeschränkten Preisgarantie ist bei ausreichender Erläuterung zulässigveröffentlicht am 17. März 2014
OLG Bamberg, Urteil vom 26.02.2014, Az. 3 U 164/13
§ 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWGDas OLG Bamberg hat entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für einen Stromtarif mit „eingeschränkter Preisgarantie“ zulässig ist. Eine Irreführung liege nicht vor, wenn ausreichend deutlich darauf hingewiesen werde, auf welche Preisbestandteile Bezug genommen werde. Dies sei vorliegend durch einen Sternchenhinweis und weiterführende Informationen in den Fußnoten geschehen. Eine prozentuale Angabe der Preisbestandteile, für die die Garantie gelte, im Verhältnis zum Gesamtpreis sei nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bamberg: Ein Lebensmittel darf nicht als Behandlung gegen Allergien beworben werdenveröffentlicht am 25. Februar 2014
OLG Bamberg, Urteil vom 22.01.2014, Az. 3 U 191/13
§ 1 Abs. 4a DiätV, § 14b DiätV, § 21 DiätV; § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; § 12 Abs. 2 UWG
Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die Bewerbung eines diätetischen Lebensmittels als zur Behandlung von Allergien (z.B. Heuschnupfen) geeignet nicht zulässig ist. Es handele sich um eine unerlaubte „krankheitsbezogene“ Werbung, die eine Linderung oder Beseitigung von Beschwerden in Aussicht stelle. Auch wenn es sich um ein diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke handele, sei der Hinweis, dass es bei bestimmten Erkrankungen helfe, unzulässig. Bei der Auswertung einer aufgezeichneten Fernsehsendung erst nach einem Zeitraum von 3 Wochen sah das Gericht kein Dringlichkeitsproblem. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Bamberg: Die Ausgabe von Einkaufsgutscheinen durch eine Apotheke für die Werbung von Neukunden ist zulässige Imagewerbungveröffentlicht am 25. November 2013
OLG Bamberg, Urteil vom 09.10.2013, Az. 3 U 48/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWGDas OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Apotheke für eine „Kunden werben Kunden“-Aktion Einkaufsgutscheine an die Werber ausgeben darf, sofern diese nur für rezeptfreie Produkte einlösbar sind und einen Wert von 5 € haben. Dann handele es sich um zulässige Imagewerbung, die nicht unter die Verbote des Heilmittelwerbegesetzes falle. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bamberg: Werbung mit Preisangabe ohne Hinweis auf erhebliche Mehrkosten ist irreführendveröffentlicht am 26. März 2013
OLG Bamberg, Urteil vom 21.09.2011, Az. 3 U 129/11
§ 5 Abs. 1 UWGDas OLG Bamberg hat entschieden, dass eine Werbung mit einem blickfangmäßig herausgestellten Preis irreführend ist, wenn auf erhebliche Mehrkosten für Zubehör nicht hingewiesen wird. Vorliegend war die Werbung eines Möbelhauses streitig, die Schlafzimmereinrichtungen bewarb, ohne darauf hinzuweisen, dass die ebenfalls abgebildeten Matratzen und Lattenroste nicht im angegebenen Preis inbegriffen waren. Eine eindeutige und unmissverständliche Erläuterung müsse am Blickfang teilhaben, da anderenfalls der Verbraucher über den Umfang der beworbenen Ausstattung getäuscht werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bamberg: Dem Rechtsschutzversicherten darf per AGB nicht die freie Anwaltswahl erschwert werdenveröffentlicht am 8. August 2012
OLG Bamberg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 3 U 236/11
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 127 VVG, § 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAODas OLG Bamberg hat entschieden, dass Klauseln in den Versicherungsbedingungen eines Rechtsschutzversicherers unwirksam sind, wonach der Versicherte an der freien Anwaltswahl gehindert ist. Im vorliegenden Fall hatte der Versicherer hinsichtlich der Versicherungsbeiträge die „Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf“ davon abhängig gemacht, dass ein Rechtsanwalt „aus dem Kreis der aktuell vom Versicherer empfohlenen Rechtsanwälte beauftragt wird“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)