Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Dresden: Zur Auslegung von Unterlassungstiteln / Im Impressum „fehlende Aufsichtsbehörde“ erfasst nicht auch gleichzeitig „falsche Aufsichtsbehörde“veröffentlicht am 26. August 2015
OLG Dresden, Beschluss vom 01.07.2015, Az. 14 W 531/15
§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewODas OLG Dresden hat entschieden, dass Zweifel bei der Auslegung eines Unterlassungsvollstreckungstitels zu Lasten des Unterlassungsgläubigers gehen. Im vorliegenden Fall hatte der Unterlassungsschuldner die Aufsichtsbehörde anzugeben, da er dies zuvor vergessen hatte. Der Senat urteilte, dass gegen den Unterlassungsschuldner nunmehr kein Ordnungsgeld verhängt werden könne, weil er die falsche Aufsichtsbehörde angegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Dresden: Krankenkasse darf neuen Mitgliedern bei der Kündigung der alten Krankenkasse helfen, aber nicht auf ein Kontaktverbot hinwirkenveröffentlicht am 17. August 2015
OLG Dresden, Urteil vom 14.07.2015, Az. 14 U 584/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Dresden hat entschieden, dass eine Krankenkasse auf ihrer Webseite potentiellen Neukunden ein Schreiben zur Kündigung der Mitgliedschaft bei Mitbewerbern zur Verfügung stellen darf. Allerdings darf in diesem Musterschreiben nicht der Passus enthalten sein, dass „sämtliche in der Vergangenheit abgegebenen Werbe- und Anruferlaubnisse widerrufen“ würden, was auch für Rückwerbeversuche gelten solle. Dadurch würden Wettbewerber unzulässig gezielt behindert, da diesen untersagt würde, sogar noch vor Wirksamkeit der Kündigung und Beendigung der Mitgliedschaft Fragen in Bezug auf das alte Vertragsverhältnis zu klären (Beitragsrückstände, Kündigungsabwicklung etc.). Auch hätten betroffene Krankenkassen aus Wettbewerbsgesichtspunkten das Recht, den Kündigungswilligen durch geeignete Anstrengungen als Mitglied zu behalten.
- OLG Dresden: Zur Unterlassung von rechtsverletzenden Äußerungen in Mikroblogsveröffentlicht am 16. April 2015
OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2015, Az. 4 U 1296/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Hostprovider eines Mikrobloggingdienstes im Rahmen der Störerhaftung zur Unterlassung der Verbreitung rechtsverletzender Äußerungen verpflichtet werden kann. Der Betreiber sei ebenfalls verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern, allerdings nur insoweit, als dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, bejaht werden könne. Dem anonymen Nutzer sei seitens des Hostproviders die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zur Pressemitteilung vom 07.04.2015:
- OLG Dresden: Durch Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechtenveröffentlicht am 11. März 2015
OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2015, Az. 14 U 1127/14
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 69 c Nr. 1 UrhG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 16 UrhGDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Erwerb einer Client-Software für ein Computerspiel (z.B. World of Warcraft) kein Recht für eine gewerbliche Vervielfältigung beinhaltet, auch wenn letztere erst bei der späteren Registrierung ausdrücklich ausgeschlossen wird. Auch beim Erwerb sei bereits davon auszugehen, dass die Nutzung auf den privaten Bereich beschränkt werden solle. Auf dieser Grundlage könne dem Hersteller von Automatisierungssoftware (sog. Bots) untersagt werden, Client-Software von Spielen zu vervielfältigen, indem er sie auf die Festplatte eines PC kopiert und/oder in den Arbeitsspeicher lädt und/oder auf dem Bildschirm anzeigen lässt, um zu gewerblichen Zwecken die Automatisierungssoftware für diese Spiele herzustellen bzw. zu bearbeiten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Dresden: Inhaber der Domain „fluege.de“ hat kein Anrecht auf die Domain „flüge.de“veröffentlicht am 28. Januar 2015
OLG Dresden, Urteil vom 25.03.2014, Az. 14 U 1364/13
§ 15 Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG, § 5 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 2 MarkenG; § 4 Nr.9 UWG, § 4 Nr.10 UWG
Das OLG Dresden hat entschieden, dass der Inhaber und Betreiber der Internetdomain „fluege.de“ gegen den Inhaber der Domain „flüge.de“ keine marken- oder wettbewerbsrechtlichen Ansprüche auf Freigabe der Domain „flüge.de“ hat. Der zuerst registrierte Domainname „fluege.de“ sei nicht als Unternehmenskennzeichen schutzfähig, da auf Grund der rein beschreibenden Natur keine Unterscheidungskraft vorliege. Auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Behinderung oder Nachahmung seien nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Dresden: Die Werbung mit einem TÜV-Siegel ist nach denselben Kriterien zu beurteilen wie die Werbung mit einem Testergebnisveröffentlicht am 13. März 2014
OLG Dresden, Urteil vom 11.02.2014, Az. 14 U 1561/13
§ 5a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 UWG
Das OLG Dresden hat entschieden, dass bei der Werbung mit einem TÜV-Siegel („Service tested Kundenurteil Gut 1,8“) dieselben Kriterien anzuwenden sind wie bei der Testergebniswerbung. Daher müsse auch in einem solchen Fall angegeben werden, nach welchen Prüfmaßstäben das Urteil zustande gekommen sei. Die Fundstelle müsse für den Verbraucher eindeutig und leicht auffindbar sein, damit ihm die Prüfung einer für ihn wesentlichen Information möglich sei. - OLG Dresden: Wenn der Hinweis auf die automatische Verlängerung eines Dauerschuldverhältnisses nicht „in hervorgehobener Weise“ erfolgt / partnersuche.deveröffentlicht am 9. Dezember 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2013, Az. 14 W 832/13
§ 312g Abs. 2 S. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Dresden hat die Bedingung für die hervorgehobene Darstellung der Mindestlaufzeit eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Partnersuche) konkretisiert (Volltext der Enscheidung, s. unten): Es sei schon problematisch, so der Senat, wenn der Hinweis zwar in einer anderen Farbe als der graue Fließtext gefasst ist, das verwendete helle Grün dieser Aussage aber – erst recht im Gegensatz zu dem auch verwendeten intensiven Rot – eher unauffällig wirke. An einer ausreichend deutlichen Hervorhebung fehle es aber jedenfalls auch deshalb, weil gerade die kurze Laufzeit des eigentlich beworbenen Produktes an mehreren Stellen auf der Internetseite mit roter Schrift und teilweise in Großdruck mehr als deutlich hervorgehoben werde und damit den Hinweis auf die lange Vertragsdauer von 12 Monaten untergehen lasse. (mehr …)
- OLG Dresden: Die Werbung „Vorrats-GmbH ab 1.450 EUR“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 16. September 2013
OLG Dresden, Urteil vom 19.02.2013, Az. 14 U 1810/12
§ 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 2 UWGDas OLG Dresden hat entschieden, dass die Werbung „Vorrats-GmbH ab 1.450 EUR“ irreführend ist, weil sie – fälschlicherweise – suggeriert, man könne eine mit vollem Stammkapital ausgestattete und damit eintragungsfähige GmbH für nur 1.450,00 EUR erwerben. Dass dem nicht so sei, dass also zusätzlich vom Käufer noch das Stammkapital von zumindest 25.000,00 EUR aufgebracht werden müsse, sei den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen in erster Linie Existenzgründer bzw. Unternehmer gehörten, die zur Gründung einer Gesellschaft professionelle Hilfe in Anspruch nehmen wollten (Urteil des Senats vom 05.06.2007, Az. 14 U 399/07), nicht von vornherein ersichtlich. Es handele sich dabei – anders als in der Entscheidung des BGH in GRUR 2012, 81 f. Innerhalb 24 Stunden – auch nicht um eine erkennbar unvollständige Kurzangabe, sondern um eine eindeutig falsche Werbeaussage, für die kein vernünftiger Anlass bestehe. Den Beklagten wäre es ohne weiteres möglich gewesen, bereits in der Adword-Werbung den vollständigen Kaufpreis anzugeben.
- OLG Dresden: Der Hinweis einer Zeitung, dass man verpflichtet sei, nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken, entwertet die Gegendarstellung nichtveröffentlicht am 7. Mai 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 27.03.2013, Az. 4 W 295/13
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 10 Abs. 4 S. 3 SächsPresseGDas OLG Dresden hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung mit dem Hinweis versehen werden darf „Anmerkung der Redaktion: Nach dem Sächsischen Pressegesetz sind wir verpflichtet, nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen abzudrucken„. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Dresden: Anwalt darf als „umstrittener Rechtsanwalt“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 30. April 2013
OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2012, Az. 4 W 1036/12
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass die in einem Presseartikel enthaltenen Äußerungen, der Antragsteller sei ein „umstrittener Rechtsanwalt“ bzw. er gelte in der Reisebranche „als ‚umstritten'“ als zulässige Meinungsäußerung zu werten sind und keinen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung:
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