Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Zur Notwendigkeit einer erneuten Zustellung, wenn eine einstweilige Verfügung nach Widerspruch inhaltlich geändert oder erweitert wirdveröffentlicht am 30. August 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2011, Az. I-2 U 92/10
§ 929 Abs. 2 ZPO, § 936 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilie Verfügung erneut im Parteibetrieb zuzustellen ist, wenn der vollzogene Verfügungsbeschluss im Verfügungsurteil inhaltlich geändert oder gar erweitert worden ist. Werde etwa nachträglich eine Sicherheitsleistung angeordnet, müsse die Eilmaßnahme wegen dieser inhaltlichen Änderung deshalb nach herrschender Meinung erneut vollzogen werden. Eine bereits vollzogene einstweilige Verfügung brauche aber dann nicht erneut vollzogen zu werden, wenn sie nur teilweise bestätigt, im Übrigen aber aufgehoben werde, die getroffene Anordnung inhaltlich also nur eingeschränkt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Rechtsanwalt darf sein Zeithonorar nicht formularmäßig im 15-Minuten-Takt abrechnenveröffentlicht am 22. Februar 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 U 183/05
– mittlerweile aufgehoben durch BGH, Urteil vom 21.10.2010, Az. IX ZR 37/10 –
§ 307 BGB; §§ 3a; 4; 8; 10 RVGDas OLG Düsseldorf hat abermals entschieden und ausführlich begründet, dass eine formularmäßige Vereinbarung der Abrechnung in Mindesteinheiten von 15 Minuten unwirksam ist, da diese den Mandanten unangemessen benachteilige. Dies gelte sogar dann, wenn der Rechtsanwalt von der Möglichkeit einer pauschalen Abrechnung eines 15-minütigen Zeitaufwands nur selten Gebrauch mache, da die aus § 307 BGB folgende Unwirksamkeit nicht davon abhänge, in welchem Umfang der Verwender von der unwirksamen Klausel Gebrauch gemacht habe. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Die Werbung mit gekauften Auszeichnungen ist unfeinveröffentlicht am 16. Februar 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.01.2010, Az. I-20 U 162/08
§§ 3, 5 UWGDas OLG Düsseldorf hat dem Brancheninformationsdienst markt intern untersagt, für Qualitätsurkunden zu werben, wenn alleinige Voraussetzung für diese Auszeichnung die Ausfüllung zweier Fragebögen war. Konkret handelte es sich um die Fragebögen „Kompetenz vor Ort 1a- Kosmetikinstitut 2007″ und „Kompetenz vor Ort 1a – Fachhändler 2007″. Wurden die Fragebögen ausgefüllt und zurückgesandt, hatten die teilnehmenden Betriebe die Möglichkeit, diverse Werbemittel, insbesondere zum Aushang bestimmte Urkunden, jeweils unterschrieben vom Chefredakteur des Brancheninformationsdienstes, zu beziehen. Mit den Urkunden wurde dem teilnehmenden Betrieb die Einhaltung eines näher beschriebenen „Leistungsstandards“ mit dem Titel als „markt intern 1a – Kosmetikinstitut“ bzw. „markt intern 1a – Fachhändler“ bescheinigt. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Stillschweigender Vertragsschluss nach Erhalt einer E-Mail mit Vertragsangebotveröffentlicht am 3. Februar 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2009, Az. I-7 U 28/08
§§ 130 Abs. 1; 652 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vertrag (hier: ein Maklervertrag mit entsprechender Provisionsverpflichtung) auch konkludent dadurch abgeschlossen werden kann, dass der Empfänger des Angebots auf eine ihm zugesandte E-Mail mit einem entsprechenden Vertragsangebot nicht reagiert. Jedoch wollte der Senat hierbei auch nicht zu weit gehen. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Der Geschäftsführer kann für die Wettbewerbsverstöße des Unternehmens persönlich haftenveröffentlicht am 13. Dezember 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2009, Az. I-20 U 137/09
§§ 3 Abs. 1; 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWG, § 5 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft bei Wettbewerbsverstößen persönlich (hier: für E-Mail-Spam) in Anspruch genommen werden kann. Das folge daraus, dass er als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft keine Maßnahmen veranlasst habe, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248 – Sporthosen; auch BGH GRUR 2005, 1061 – Telefonische Gewinnauskunft). So sei nicht ersichtlich, dass der Geschäftsführer bei Übernahme des Adressenbestandes oder spätestens bei Veranlassung der Werbeaktion irgendwelche Maßnahmen getroffen habe, um sicherzustellen, dass nur diejenigen Personen angeschrieben würden, die eine ausdrückliche Einwilligungserklärung abgegeben hätten. Der Senat verstehe den Vortrag der Antragsgegner dahin, dass erst als Reaktion auf die Beanstandung, die Anlass für das vorliegende Verfahren gegeben habe, eine Überprüfung der Kundendatei auf abgegebene Einwilligungserklärungen erfolgt sei. Dass die fragliche Werbeaktion völlig ohne Wissen des Geschäftsführers stattgefunden habe, behauptet er selbst nicht. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Beim Adressdatenkauf mit angeblicher Werbeeinwilligung ist Werbeeinwilligung grundsätzlich zu prüfenveröffentlicht am 2. Dezember 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.11.2009, Az. I-20 U 137/09
§§ 3 Abs.1, 7 Abs. 2 Nr. 3; 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat darauf hingewiesen, dass ein Unternehmen, das Adressdaten erwirbt, um an diese Werbung zu versenden, gehalten ist, die vom Verkäufer ausgesprochene Versicherung, die notwendigen Einwilligungen der Adressaten zuvor erworben zu haben, zu überprüfen hat. Derartige Überprüfungsversuche seien indes nicht einmal stichprobenartig erkennbar. Der Antragsgegner habe sich offenbar mit einer allgemein gehaltenen Zusicherung des Veräußerers begnügt. Das reiche nicht aus. (mehr …)