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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Februar 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.08.2009, AZ. I-20 U 120/08
    §§ 15 Abs. 1; 31, Abs. 2; 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat einem italienisches Möbelunternehmen untersagt, Nachbildungen des von Mart Stam im Jahr 1926 geschaffenen Freischwingers zu vertreiben und zu bewerben (JavaScript-Link: Urteil). Geklagt hatte die Firma Thonet, der die Nutzungs- und Vertriebsrechte für den auf der Werkbund-Ausstellung auf dem Weißenhof in Stuttgart ausgestellten Freischwinger zugesprochen wurden. Das italienische Unternehmen hatte auf der IMM Cologne 2007 eine Nachahmung des folgenden Stuhlmodells ausgestellt.

    Thonet Mart Stam

    © Thonet GmbH
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