Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Kosten für die Einreichung einer Online-Schutzschrift bei einem zentralen Schutzschriftenregister sind erstattungsfähigveröffentlicht am 8. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.07.2015, Az. 6 W 72/15
§ 91 ZPO, Nr. 7001 VV-RVGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Kosten für die Einreichung einer Online-Schutzschrift beim zentralen Schutzschriftenregister als Kosten des Rechtsstreits erstattungsfähig sind, wenn die Gegenseite tatsächlich einen Eilantrag eingereicht hat und es somit zu einem sog. Prozessverhältnis zwischen den Parteien kommt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Begriff des Verbreitens nach § 69 c Nr. 3 UrhGveröffentlicht am 22. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.08.2015, Az. 11 U 94/13
§ 40 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 69c Nr. 3 UrhG, § 125 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass bereits das Verkaufsangebot für ein Computerprogramm (ohne tatsächliches Inverkehrbringen) den Tatbestand des Verbreitens gemäß § 69 c Nr. 3 UrhG erfüllt, wenn die entsprechende Werbung „zu dessen Erwerb anregt“. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Bewertungsplattform muss erst nach Kenntniserlangung von Persönlichkeitsrechtsverletzung handeln und insoweit auch nur die Bewertung löschen und den Sachverhalt prüfenveröffentlicht am 16. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.06.2015, Az. 16 W 29/15
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass sich der Betreiber einer Bewertungsplattform nach Benachrichtigung über persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte rechtmäßig verhält, wenn er den betreffenden Inhalt löscht, aber keine weiteren Maßnahmen trifft oder Erklärungen abgibt. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber den Inhalt gelöscht und mitgeteilt, dass er den Sachverhalt innerhalb von 2-3 Wochen prüfen werde. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab der Betreiber nicht ab. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Haltloses Scoring einer Rating-Agentur verpflichtet zur Unterlassung und zum Schadensersatzveröffentlicht am 6. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.04.2015, Az. 24 U 82/14
§ 28b BDSGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das unberechtigt schlechte Scoring einer Ratingagentur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Der Senat wählte drastische Worte: „Die von der Beklagten abgegebene äußerst negative Bewertung der Kreditwürdigkeit der Klägerin ist ohne jegliche sachliche Basis. Das gesamte Vorgehen der Beklagten bei der Abgabe ihrer verschiedenen Bewertungen ist von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit geprägt, die das absolute Recht der Klägerin, keine rechtswidrigen Eingriffe in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erleiden zu müssen, schwerwiegend verletzt.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zwangsvollstreckung von kerngleichen Verstößen im Ordnungsmittelverfahren / Widerrufsbelehrungveröffentlicht am 30. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.01.2015, Az. 6 W 3/15
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Wettbewerbsverstoß einer gänzlich fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung nicht als „kerngleich“ mit der fehlerhaften Platzierung der Telefonnummer gleich gesetzt werden kann. Der Unterlassungstitel, so der Senat, sei im Wege der Auslegung unter Orientierung an der konkreten Verletzungshandlung, die zum Erlass des Titels geführt hat, auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt zu begrenzen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Bemessung der Höhe einer Vertragsstrafeveröffentlicht am 5. August 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.12.2013, Az. 11 W 27/13
§ 91a ZPO; § 97 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe wegen einer Urheberrechtsverletzung (hier: unberechtigte Fotonutzung) geeignet sein muss, den Verletzer von weiteren Verletzungshandlungen abzuschrecken. Eine Vertragsstrafe von weniger als 2.500,00 EUR sei nur in Ausnahmefällen ausreichend, denn es müsse eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden, dass weitere Verstöße unterbleiben. Zum Volltext der Entscheidung: