IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. März 2016

    OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
    § 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig“ abgegeben wird, nicht die Wiederholungsgefahr beseitigt. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des LG Hannover hier. Zitat aus dem Urteil des Senats: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. März 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2015, Az. 3 W 52/15
    Art. 9 Abs. 1 S. 1 EGV 207/2009, Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a EGV 207/2009, Art. 9 Abs. 2 Buchst. d EGV 207/2009

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort beim Keyword-Advertising im Internet nicht notwendigerweise eine Markenverletzung darstellt. Wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheine und selbst weder die Marke noch einen anderen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthalte, werde die Herkunftsfunktion einer Marke nach der Rechtsprechung der BGH grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zum Markeninhaber sei nicht erforderlich, wenn nicht andere Elemente der Anzeige eine Verbindung ansonsten nahe legen würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 4. Februar 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 28.12.2015, Az. 2-86/15 (RB), 3 Ss 155/15 OWi
    § 23 Abs. 1a StVO

    Das OLG Hamburg hat einen Bußgeldbescheid wegen Nutzens eines Smartphones während der Fahrt bestätigt, obwohl der Fahrer „nur“ die Kamerafunktion seines Handys genutzt hatte. Ordnungswidrig im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO handele jeder, der mindestens fahrlässig als Fahrzeugführer ein Mobil- oder Autotelefon benutze, indem er das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnehme oder halte. Ein Benutzen zum Telefonieren sei nicht erforderlich. Der Begriff des Benutzens umfasse vielmehr auch andere Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung, wie insbesondere eine Nutzung der Möglichkeiten des jeweiligen Gerätes als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, d. h. auch Organisations-, Diktier-, Kamera- und Spielefunktionen. Den Volltext finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 2. Februar 2016

    OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015, Az. 7 U 73/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung in der Überschrift eines Presseartikels nicht zwangsläufig zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt. Schlagzeilen dürften nicht isoliert verstanden werden, sondern müssten jedenfalls im Zusammenhang mit den Unterüberschriften inhaltlich ausgelegt werden. Sofern Artikelüberschriften nicht eine in sich abgeschlossene und aus sich heraus interpretierbare Tatsachenbehauptung enthielten, sondern lediglich das Leserinteresse auf die im folgenden Text zu lesende Detaildarstellung lenken sollen, seien sie nicht als selbständige Sachaussagen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Januar 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 23.07.2015, Az. 3 U 151/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung irreführende Angaben gemacht hat, es allein auf das Verständnis der ausschreibenden Behörde ankommt, da das Angebot allein an diese gerichtet sei. Vorliegend hatte die Beklagte jedoch dargelegt, dass es der ausschreibenden Behörde nicht primär darauf ankam, ob ein holzverarbeitender Betrieb gemäß FSC oder PEFC zertifiziert sei, sondern dass zertifizierte Produkte verwendet werden. Damit liege in der Teilnahme an der Ausschreibung keine Irreführung darüber, dass der Betrieb selbst zertifiziert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. Januar 2016

    OLG Hamburg, Urteil vom 01.12.2015, Az. 7 U 68/15
    § 308 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Streitgegenstand eines Rechtsstreits sich nicht ändert, wenn die Unterlassung einer Äußerung als falsche Tatsachenbehauptung gefordert wird und das Gericht sich beim Verbot der Äußerung auf eine unzulässige Verdachtsberichterstattung stützt. Der Streitgegenstand werde durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleite. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Januar 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 03.04.2007, Az. 3 W 64/07
    § 8 UWG a.F., § 11 UWG a.F., § 5 TMG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass nicht jeder Verstoß gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 TMG auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. § 5 Abs. 1 TMG stelle zwar eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. dar. Die  fehlende Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 TMG) und der Handelsregisternummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG) stelle aber nur einen unerheblichen Wettbewerbsverstoß dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2015

    OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 3 U 59/15
    § 12 BGB, § 226 BGB; Art. 14 GG; § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Internetdomain „creditsafe.de“ nicht auf Wunsch der Creditsafe Deutschland GmbH aus namensrechtlichen Gründen zu löschen ist, wenn diese Namensrechte der Klägerin erst später entstanden sind. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Domain durch die Beklagte habe diese in keine Namens- oder sonstigen Rechte eingegriffen, so dass keine Namensanmaßung vorgelegen habe. Habe der Domaininhaber zudem ein berechtigtes Interesse am Halten des Domainnamens, sei die Domain nicht zu löschen. Für das berechtigte Interesse genüge es, wenn der Domaininhaber diese zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden will. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2015

    OLG Hamburg, Urteil vom 03.07.2015, Az. 13 U 26/15
    § 355 BGB, § 495 BGB; § 14 aF BGB-InfoV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass auch eine umformulierte Widerrufsbelehrung noch dem amtlichen Muster (alte Fassung nach der BGB-InfoV) entsprechen kann. Es schade der Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung nicht, wenn eine Passage in die „Wir“-Form umformuliert worden sei, soweit keine inhaltlichen Änderungen zum Muster bestünden. Auch die Kombination mehrerer Gestaltungshinweise zum gesetzlichen Muster sei möglich. Vorliegend seien lediglich unschädliche redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2015

    OLG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2015, Az. 3 W 74/15
    § 5 UWG; § 91 a ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten einer einstweiligen Verfügung auch im Falle des Obsiegens von der Antragstellerin zu tragen sind, wenn diese vor Antragstellung nicht abgemahnt hat. Vorliegend sei die Antragstellerin davon ausgegangen, dass die Antragsgegnerin mit ihrer Werbung bewusst gegen ein vorheriges Anerkenntnisurteil verstoße und eine Abmahnung nicht erfolgversprechend und daher entbehrlich sei. Der Verstoß der Antragsgegnerin erfolgte jedoch fahrlässig auf Grund eines Lieferantenfehlers. Die Bereitschaft zu einer Unterlassungserklärung sei vorhanden gewesen, was der Antragstellerin bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts auch hätte auffallen können. Daher habe sie die Kosten für den Antrag auf einstweilige Verfügung zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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