IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Oldenburg, Urteil vom 31.07.2015, Az. 6 U 64/15
    § 3 UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn in der Werbung für ein Produkt ein Testergebnis in Bezug genommen und hinsichtlich der Quelle auf ein Internetportal verwiesen wird. Es sei nicht notwendig, unbedingt eine Quelle in einem Printerzeugnis zu nennen. Entscheidend sei, dass dem Verbraucher leichter Zugriff auf den zu Grunde liegenden Test gewährt werde. Das Nachschauen im Internet – auch wenn kein eigener Anschluss vorhanden ist – bereite dem Verbraucher heutzutage nicht mehr Mühe, als sich ein Testergebnis in einer Zeitschrift besorgen zu müssen. Zur Pressemitteilung vom 10.08.2015:

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  • veröffentlicht am 24. März 2015

    OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015, Az. 13 U 73/14
    § 433 BGB, § 440 BGB

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der fehlende Aschenbecher in einem Neufahrzeug zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führen kann. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn es sich um ein Luxusmodell (hier: Lexus) handele und der Aschenbecher zwar bestellt, aber nicht eingebaut gewesen sei. Eine bloße Bagatelle sei nicht anzunehmen gewesen, da die Nutzung einer Aschenbecherdose im Getränkehalter der Mittelkonsole erheblich weniger „Rauchkomfort“ biete. Ein nachträglicher Umbau der Mittelkonsole war scheinbar nicht möglich. Zur Pressemitteilung des OLG:

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  • veröffentlicht am 3. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14
    § 307 Abs. 1 und 2 BGB

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Rechtswahlklausel in Online-Handels-AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage bestimmt, unwirksam im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern ist. Richteten sich Angebote eines Onlinehändlers auch an Verbraucher im Ausland, müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher nicht der durch zwingende Vorschriften oder Richterrecht gewährte Schutz seines Aufenthaltslandes entzogen werden solle, anderenfalls seien die AGB nicht klar und verständlich.

  • veröffentlicht am 22. September 2014

    LG OldenbuRechtsanwältin Katrin Reinhardtrg, Urteil vom 13.08.2014, Az. 5 O 2156/13
    § 3 Abs. 1 UWG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass eine Betriebskrankenkasse nicht mit dem Hinweis werben darf „Für alle, die bisher keinen Zuschuss zu ihrer Brille oder ihren Kontaktlinsen erhalten konnten, bietet die BKK … für Versorgungen seit dem 01.06.2012 eine neue Zusatzleistung an. Unabhängig von einer Sehkraftänderung erstattet die BKK … Ihnen alle 3 Jahre (gerechnet ab Kaufdatum) einen Zuschuss von 33,90 Euro zu den Kosten Ihrer Brille oder Kontaktlinsen … Unser Tipp – Brille24 … Bestellen Sie Ihre Brille bei unserem Kooperationspartner Brille24. Der Online-Optiker Brille24 bietet Qualitätsbrillen zum Spitzenpreis…„. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Juli 2014

    OLG Oldenburg, Urteil vom 27.06.2014, Az. 11 U 23/11
    § 661a BGB

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Gewinnzusage über einen auszuzahlenden Gewinn bei Erhalt eines Schreibens mit der Formulierung „Sie sind ein Gewinner Frau (Name des Ansprechpartners)“ vorliegt. Die Mitteilung sei geeignet, den Eindruck zu erwecken, dass bereits ein Preis gewonnen worden sei. Dabei könne der Preis auch eingeklagt werden, wenn die Gewinnzusage unter einer nicht existierenden Firma versandt wurde, sofern – durch Zeugen oder andere Hinweise – ermittelt wird, wer für die tatsächliche Versendung (mit)verantwortlich war. Zur Pressemitteilung von juris:

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  • veröffentlicht am 17. Januar 2014

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.12.2013, Az. 13 W 32/13
    § 890 ZPO

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld von 10.000,00 EUR für eine Tageszeitung angemessen ist, welche in ihrem Onlinedienst entgegen einer Unterlassungsverfügung Videoaufzeichnungen eines Polizeieinsatzes gezeigt habe, ohne die Personen unkenntlich zu machen. Die Höhe sei auf Grund der Verletzung von Persönlichkeitsrechten von 5 Personen und der großen Anzahl von Nutzern, die diese Videos abrufen konnten, angemessen. Zur Pressemitteilung vom 10.01.2014:

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  • veröffentlicht am 8. Mai 2013

    OLG Oldenburg, Urteil vom 06.06.2008, Az. 1 U 10/08
    § 3  UWG, § 5 UWG

    Das OLG Oldenburg hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass eine Pkw-Werbung mit einem „Preisvorteil bis zu 4.450,00 EUR“ unzulässig ist, wenn keine Bezugsgröße angegeben wird. Der Vorteil sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, da nicht klar sei, woraus sich der Vorteil ergebe (Konkurrenzpreise, frühere eigene Preise o.a.). Auch eine nicht differenzierte Mischung verschiedener Preisvorteile sei irreführend. Zur Pressemitteilung:

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  • veröffentlicht am 13. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Oldenburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 1 W 66/08
    §§ 3; 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1, Abs. 3 GlüStV

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Anzeigentext „Denken Sie daran … vor dem Urlaub LOTTO zu spielen“ einen Verstoß gegen den Glücksspiel staatsvertrag darstellt. Der beanstandete Anzeigentext enthalte Werbung mit Aufforderungscharakter (vgl. § 5 Abs. 1 GlüStV). Die entsprechende Internetanzeige sei nach § 5 Abs. 3 GlüStV verboten. In beiden beanstandeten Fällen würden zudem gesetzliche Vorschriften verletzt, die dazu bestimmt seien, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Die Wertung der Unlauterkeit des Verhaltens der Verfügungsbeklagten folge danach aus den §§ 3, 4 Nr. 11 UWG. (mehr …)

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