Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Regelungen des Sozialgesetzbuches V stellen keine Marktverhaltensregel darveröffentlicht am 4. Januar 2016
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2015, Az. 2 U 83/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG , § 4 Nr. 11 UWG, § 43b Abs. 1 SGB V, § 7 HWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Zuzahlungsverzicht eines Internetversandhändlers für medizinische Hilfsmittel gemäß § 7 HWG wettbewerbswidrig ist. Zugleich wies der Senat darauf hin, dass Hauptzweck des § 43b Abs. 1 und des § 33 Abs. 8 SGB V die Steuerung durch negative Anreize sei, sprich, die Beteiligten der Versichertengemeinschaft durch einen eigenen Finanzierungsbeitrag bei der Inanspruchnahme von medizinischen Hilfsmitteln zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung dieses Sozialsystems anzuhalten. Dies habe selbst keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung, so dass es auch an einer Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG fehle. Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH eingelegt (Az. I ZR 143/15). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Stuttgart: Rabatte von „mytaxi“ sind doch wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 22. Dezember 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015, Az. 2 U 88/15
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG, § 51 Abs. 5 PBefGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die über eine Handy-App angebotenen Rabatte von „mytaxi“ wettbewerbsrechtlich zulässig sind und die einstweilige Verfügung des LG Stuttgart (hier) aufgehoben. Der Betreiber der App werde durch die Rabattaktion nicht zu einem Taxiunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und sei somit nicht Adressat der Marktverhaltensregeln, welche in §§ 39 Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG enthalten seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Stuttgart: Versender von medizinischen Hilfsmitteln darf nicht mit dem Slogan „Zuzahlung zahlen Sie übrigens bei uns nicht, das übernehmen wir für Sie!“ werben.veröffentlicht am 17. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2015, Az. 2 U 83/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 43b Abs. 1 SGB V, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Händler von Heilmitteln (hier: für Diabetiker) es zu unterlassen hat, damit zu werben, dass Zuzahlungen vom Händler getragen werden, soweit es sich nicht um eine geringfügige Zuzahlung handelt, die nicht höher als 1,00 EUR liegt. Der Senat urteilte zwar, dass es sich bei den Zuzahlungsvorschriften des Sozialen Gesetzbuches V nicht um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handele; gleichwohl sei die Werbung zu unterlassen, da sie zugleich gegen § 7 HWG verstoße. Der Zuzahlungsverzicht sei in den Augen des Verbrauchers „ein Geschenk“ des Anbieters, der ab einer Summe von 1,00 EUR auch nicht mehr geringfügig sei. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a HWG half dem Anbieter übrigens nicht: Dieser erfasse nicht Erstattungen von Zuzahlungen nach dem SGB V: Was im SGB V verboten sei, könne nicht über das HWG erlaubt sein (sog. „Gebot der Einheitlichkeit der Rechtsordnung“).
- OLG Stuttgart: SWR durfte im Daimler-Werk heimlich Kameraaufnahmen anfertigenveröffentlicht am 15. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2015, Az. 4 U 182/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat ausgeführt, dass heimliche Filmaufnahmen des SWR auf dem Werksgelände der Daimler AG die Rechte der Daimler AG verletzt, da die heimliche Fertigung der Filmaufnahmen deren Hausrecht verletzte und einen Eingriff in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht darstelle. Trotz der rechtswidrigen Beschaffung des Bildmaterials sei aber die Ausstrahlung in der Sendung vom 13.05.2013 in einer Abwägung mit der Meinungs- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz nicht rechtswidrig. Zur Pressemitteilung des Senats vom 08.07.2015: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Aufruf zur Einlösung von Rabattgutscheinen eines Mitbewerbers ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 8. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2015, Az. 2 U 148/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Werbung einer Drogeriemarktkette, auch Rabattgutscheine der Konkurrenz einzulösen, keine gezielte Behinderung darstellt. (mehr …)
- OLG Stuttgart: Wer seine eigene eBay-Auktion „hochbietet“, ist schadensersatzpflichtigveröffentlicht am 3. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2015, Az. 12 U 153/14 – nicht rechtskräftig
§ 162 BGBDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein eBay-Mitglied, dass seine Auktion über ein eBay-Schattenkonto hochbietet, schadensersatzpflichtig ist, und zwar bestehend aus der Differenz des Verkehrswertes zum (fiktiven) Kaufpreis des Artikels. Der Senat hat die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Kein (Wettbewerbs-) Verstoß gegen die Energiekennzeichnungsverordnung, wenn die Pflichtinformation sowohl rechtzeitig als auch verspätet erteilt wirdveröffentlicht am 16. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2013, Az. 2 U 28/13
§ UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 6a EnVKV, Art. 4 c EU-VO 1062/2010Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Informationspflicht nach der Energiekennzeichnungsverordnung ausreichend erteilt ist, wenn ein Artikel erst in den virtuellen Warenkorb gelegt werden kann, nachdem der Kunde die Seite mit den Produktdetails aufgerufen hat, auf der er auch korrekte Angaben zur Energieeffizienzklasse des angebotenen Geräts erhält, die den Vorgaben der einschlägigen Verordnung entsprechen. Pikant: Die Abmahnung stellte auf einen Hinweis ab, der erst erfolgte, nachdem der Kunde die Ware in seinen virtuellen Warenkorb gelegt hatte. Dies, so der Senat, schließe aber nicht aus, dass die erforderliche Information bereits zuvor gegeben worden sei, wie von der Verfügungsbeklagten substantiiert vorgetragen worden sei. Den dahin gehenden Vortrag hat der Verfügungskläger nicht einmal bestritten. Bei Abmahnung von Wettbewerbsverstößen ist eine umfassende Prüfung der angegriffenen Website erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Pkw in Verkaufsräumen müssen vom Händler dauerhaft, also nicht nur erstmalig, mit Hinweisen zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen versehen seinveröffentlicht am 13. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 139/13
§ 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 1 Pkw-EnVKVDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass Kfz-Händler verpflichtet sind, Neufahrzeuge dauerhaft und nicht nur erstmalig mit Ausstellung mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emmissionen zu versehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Zum Argument der Rechtsmissbräuchlichkeit bei ergebnisorientierter Auswahl eines Gerichts / Der Designschutz bei Ersatzteilenveröffentlicht am 13. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 46/14 – nicht rechtskräftig
Art. 5 Nr. 3 EuGVVO, Art. 27 EuGGV, Art. 28 EuGGV, Art. 95 GGVDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass kein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn der Kläger nicht ein Gericht anruft, dessen für sein Rechtsanliegen grundsätzlich abschlägige Positionen er bereits kennt. Eröffne das Gesetz einer Partei im Ansatz diese Wahlmöglichkeit, dürfe sie sie auch ausüben. Die Anrufung eines Gerichts in beiderseitiger Kenntnis einer abweichenden anderweitigen gerichtlichen Beurteilung macht jene durch Vermeidung nicht ungeschehen, sondern bietet die Chance oder das Risiko für die Klägerin, dass deshalb alsbald eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt wird und werden müsse (§ 543 ZPO). Der BGH habe die bewusste Wahl unterschiedlicher Gerichtsstränge zur Klärung der nämlichen Frage im einerseits Verfügungs-, andererseits Hauptsacheverfahren nicht als Moment der Rechtsmissbräuchlichkeit angesehen. Im Übrigen erläuterte der Senat (abschlägig) die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit in Bezug auf die parallele Geltendmachung von diversen geschmacksmusterrechtlichen Ansprüchen im In- und Ausland. Gegen die Entscheidung wurde beim BGH Revision eingelegt (Az. I ZR 226/14). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Zum tatsächlichen Ende der verlängerten Frist für eine Berufungsbegründung, wenn diese auf einen Sonntag fälltveröffentlicht am 12. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2014, Az. 2 U 46/14
§ 222 ZPO, § 224 Abs. 2 ZPODas OLG Stuttgart hat bestätigt, dass eine verlängerte Berufungsbegründungsfrist, die an einem Sonntag endet, erst an dem darauf folgenden Montag ausläuft. Zitat: (mehr …)