Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OVG Münster: Bushidos Video „Stress ohne Grund“ darf nicht ohne Weiteres indiziert werdenveröffentlicht am 5. Juni 2015
OVG Münster, Beschluss vom 03.06.2015, Az. 19 B 463/14
§ 18 Abs. 3 Nr. 2Das OVG Münster hat entschieden, dass die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien über die Indizierung des Musikvideos „Stress ohne Grund“ rechtswidrig ist, weil die Bundesprüfstelle den Kunstgehalt des Tonträgers und des Videos nicht hinreichend ermittelt habe. Zur Pressemitteilung des Senats vom 03.06.32015: (mehr …)
- OVG Münster: Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter / Informationsfreiheitsgesetz NRWveröffentlicht am 4. Juni 2015
OVG Münster, Urteil vom 06.05.2015, Az. 8 A 1943/13
§ 6 S.1 lit. a IFG NRWDas OVG Münster hat die Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter zurückgewiesen. Es fehle an einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sei insoweit nicht ausreichend. Das Antragsziel, die gerichtsintern vorgesehenen Arbeitsabläufe durch Anrufe direkt bei Richtern zu umgehen, könne zu einer nachhaltigen Störung der richterlichen Arbeit führen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 06.50.2015: (mehr …)
- OVG Münster: Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 16. März 2015
OVG Münster, Urteil vom 12.03.2015, Az. 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14
§ 2 Abs. 1 RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStVDas OVG Münster hat den Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) als verfassungsgemäß bezeichnet. Der Senat hat allerdings die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Zur Pressemitteilung des OVG Münster vom 12.03.2015: (mehr …)
- OVG Münster: E-Zigarette ist nicht als Arzneimittel einzustufenveröffentlicht am 19. September 2013
OVG Münster, Urteil vom 17.09.2013, Az. 13 A 2448/12, Az. 13 A 2541/12 und Az. 13 A 1100/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AMG, § 21 Abs. 1 AMG, § 2 Abs. 3 MPGDas OVG Münster hat entschieden, dass die E-Zigarette kein Arzneimittel ist. Damit dürfe der Vertrieb nicht mit der Begründung, es handele sich um nicht zugelassene Arzneimittel, untersagt werden. Es handele sich weder um Präsentationsarzneimittel, weil sie nicht als Mittel zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezeichnet oder empfohlen würden, noch um Funktionsarzneimittel, da sie keine therapeutische Eignung oder Zweckbestimmung hätten. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 17.09.2013: