Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Dresden: Gütesiegel, welches lediglich auf Eigenauskünften des ausgezeichneten Unternehmens beruht, ist irreführendveröffentlicht am 30. Juli 2012
OLG Dresden, Urteil vom 03.07.2012, Az. 14 U 167/12
§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas OLG Dresden hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, dass auf Internetportalen ein Gütesiegel mit der Aufschrift „Empfohlen – … .de – Ausgabe 2011“ nicht geführt werden darf, wenn der verleihende Verein dieses Siegel nur auf Grund von Selbstauskünften des ausgezeichneten Unternehmens vergibt, ohne eine Prüfung nach objektiven Kriterien durchzuführen. Gegenüber dem Verbraucher werde der Eindruck erweckt, das Siegel sei nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen worden. Durch diese Irreführung könne auch seine Kaufentscheidung beeinflusst werden, da er solchen vermeintlich objektiven Kriterien ein größeres Vertrauen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung: