Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Zum Verzicht auf die Klagerücknahme bei einer Leistungsklage, die als Reaktion auf eine negative Feststellungsklage erhoben wirdveröffentlicht am 23. Juni 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.09.2009, Az. 4 U 104/09
§§ 256; 308 Abs. 1 ZPODas OLG Hamm hat noch einmal darauf hingewiesen, dass das ursprünglich bestehende Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage entfallen kann, wenn nachträglich eine vorrangige Leistungsklage erhoben worden ist, die ohne Zustimmung der „dortigen Klägerin und hiesigen Beklagten“ nicht mehr zurückgenommen werden kann. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die harsche Kritik an der Vorinstanz, Zitat: „Die Berufungen beider Parteien haben hier schon deshalb teilweisen Erfolg, weil der Klägerin etwas zugesprochen worden ist, was sie nicht begehrt hat.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)