Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei der Neuheitsprüfungveröffentlicht am 11. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 08.09.2015, Az. X ZR 113/13
Art. 54 Abs. 3 EPÜDer BGH hat entschieden, dass bei der Neuheitsprüfung im Rahmen einer Patentanmeldung auch eine ältere, nachveröffentlichte Patentanmeldung zu berücksichtigen ist, auch wenn diese später zurückgenommen wird. Eine ältere Anmeldung sei wegen einer Rücknahme, Zurückweisung oder Erledigung durch Nichtzahlung der Jahresgebühr nur dann nicht mit ihrem Prioritätstag zu berücksichtigen, wenn sie infolgedessen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr anhängig gewesen sei. Vorliegend sei dies jedoch noch der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmenveröffentlicht am 8. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 11.08.2015, Az. X ZR 83/13
Art. 87 Abs. 1 EPÜDer BGH hat entschieden, dass ein europäisches Patent die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen kann, soweit dieselbe Erfindung betroffen ist. Dies ergebe sich aus der Prüfung der gesamten Anmeldeunterlagen. In der Folge sei dann die Gebrauchsmusteranmeldung bzw. -eintragung nicht als vorbekannter Stand der Technik anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zum Nichtigkeitsantrag im Patentrecht wegen angeblich unzureichender Offenbarung einer Erfindungveröffentlicht am 21. September 2015
BGH, Urteil vom 16.06.2015, Az. X ZR 67/13
§ 4 S. 1 PatGDer BGH hat zu der Frage entschieden, in welchem Umfang eine Erfindung zu offenbaren ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann und ein entsprechendes Patent eingetragen werden kann. Insbesondere hat der Senat entschieden, wann eine erfinderische Tätigkeit gemäß § 4 S. 1 PatG ausscheidet, weil sie sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt, muss vom Gericht entschieden werden und darf nicht einem Sachverständigen überlassen werdenveröffentlicht am 8. April 2015
BGH, Urteil vom 03.02.2015, Az. X ZR 76/13
§ 21 Abs. 1 Nr. 2 PatGDer BGH hat entschieden, dass es eine Rechtsfrage darstellt, ob dem Gegenstand eines Patents Patentfähigkeit zukommt. Auch die Frage, ob eine Erfindung so vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann, stellt eine Rechtsfrage dar. Die Prüfung dieser Rechtsfrage darf daher nicht einem gerichtlichen Sachverständigen überlassen werden. Die Inanspruchnahme sachverständiger Beratung kann vielmehr nur dazu dienen, das Gericht in die Lage zu versetzen, den für die Bejahung oder Verneinung der Ausführbarkeit maßgeblichen (technischen) Sachverhalt festzustellen und zu verstehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zum nebeneinander bestehenden Schutz aus Geschmacksmuster- und Wettbewerbsrecht für einen Thermobecherveröffentlicht am 25. Februar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.06.2013, Az. 6 U 108/12
Art. 10 Abs. 1 EGV 6/2002; § 4 Nr. 9 Buchst. a UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei einem Erzeugnis sowohl geschmacksmusterrechtlicher Schutz als auch wettbewerbsrechtlicher Schutz zugleich bestehen kann. Dabei komme es für den Schutz als Geschmacksmuster im Wesentlichen auf die hinterlegte Abbildung an. Sei diese schwarz-weiß, seien nicht zwangsläufig unterschiedliche farbliche Gestaltungen mit erfasst. Die wettbewerbliche Eigenart sei nur insoweit von Bedeutung, als dass konkurrierende Erzeugnisse gerade die Merkmale, die die wettbewerbliche Eigenart ausmachten, auch aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Wird eine technische Lehre in einem Handbuch beschrieben, gehört diese zum Stand der Technik, auch wenn die Vervielfältigung des Handbuchs untersagt wurdeveröffentlicht am 13. Februar 2014
BGH, Urteil vom 15.10.2013, Az. X ZR 41/11
§ 3 Abs. 1 S. 2 PatGDer BGH hat entschieden, dass ein Patentanspruch (hier: für ein Computersystem und eine Anzeigeeinheit) bereits offenkundig ist, wenn die wesentlichen Informationen bereits in einem Handbuch veröffentlicht wurden. Die technische Lehre sei demnach nicht mehr patentfähig. Dies gelte auch dann, wenn das besagte Handbuch einer Vorrichtung nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden durfte und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt worden sei. Diese Untersagung sei keiner Geheimhaltungsvereinbarung gleichzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Ärztliche Schweigepflicht endet nicht zwangsläufig mit dem Tod des Patientenveröffentlicht am 8. Oktober 2012
OLG München, Beschluss vom 19.09.2011, Az. 1 W 1320/11
§ 385 Abs. 2 ZPODas OLG München hat entschieden, dass die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich auch nach dem Tod des Patienten weiter besteht. Im konkreten Fall führte das Gericht aus: Fehle es an einer ausdrücklichen Willenserklärung des verstorbenen Patienten hinsichtlich der Aufhebung der Schweigepflicht zu Lebzeiten, so müsse der mutmaßliche Wille des Verstorbenen erforscht werden. Gehe dieser eindeutig dahin, dass er unter Berücksichtigung seines wohlverstandenen Interesses auf eine weitere Geheimhaltung verzichten würde, so stehe dem zeugnisablegenden Arzt ein Verweigerungsrecht jedoch nicht zu (so z.B. regelmäßig bei der Verfolgung von möglichen Behandlungsfehlern). Von einem Arzt, der sich hinsichtlich eines Verstorbenen auf ein Verweigerungsrecht berufe, könne zudem eine Begründung, warum er die Schweigepflicht als weiter bestehend ansehe, verlangt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)