Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Hamburg-Mitte: Ein Hotel haftet nicht für etwaige Urheberrechtsverstöße, die über dessen offenes W-LAN begangen werdenveröffentlicht am 25. Juni 2014
AG Hamburg, Urteil vom 10.06.2014, Az. 25b C 431/13
§ 97 UrhG, § 8 TMGDas AG Hamburg-Mitte hat entschieden, dass ein Hotel, welches für seine Gäste ein offenes W-LAN betrieb, nicht für Filesharing-Rechtsverstöße haftet, die über dieses W-LAN begangen werden. Selbst wenn die streitgegenständliche Nutzungshandlung durch einen der Hotelgäste über den gewerblich genutzten Hotelanschluss des Beklagten vorgenommen wurde, sei der Beklagte von einer deliktischen Haftung – als Täter und als Teilnehmer – freigestellt, da die Privilegierung des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access Provider auf ihn Anwendung fände. Das Amtsgericht folgt damit einer herrschenden Meinung in der Rechtsliteratur. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)