Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Und nochmal – Kein Verstoß gegen das Urheberrecht durch das Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazonveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 04.12.2013, Az. 28 O 347/13
§ 19a UrhGDas LG Köln hat in diesem Verfahren der einstweiligen Verfügung ebenfalls entschieden, dass das Anhängen an fremde Produktbeschreibungen auf der Plattform Amazon keine Urheberrechtsverletzung darstellt. In einem Hauptsacheverfahren kam das Gericht kürzlich zu demselben Ergebnis (hier). Derjenige, der sich an eine Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder anhänge, mache die Bilder nicht selbst öffentlich zugänglich, so dass eine Haftung als Täter nicht in Betracht komme. Auch eine Störerhaftung wurde vom Gericht verneint. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hannover: Über 3.000,00 EUR Geldstrafe für sog. First-Seeder für illegale Onlinestellung von 31 Film-, Games- Musik- und Softwartiteln / Filesharingveröffentlicht am 27. April 2011
AG Hannover, Urteil vom 28.03.2011
§ 106 Abs. 1 UrhGDas AG Hannover hat laut einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) einen sog. First-Seeder (eine Person, die einen urheberrechtlich geschütztes Werk erstmalig in einer Onlinetauschbörse öffentlich zugänglich macht) mit einer Geldstrafe von 3.150,00 EUR (entspricht 90 Tagessätzen zu je 35,00 EUR) verurteilt. Der Verurteilte hatte auf einem Server in einem Rechenzentrum 31 Film-, Games-, Musik- und Software-Titel über einen BitTorrent-Tracker illegal zugänglich gemacht.