Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Keine „öffentliche Wahrnehmbarmachung“, wenn TV-Sendungen in Gaststätte nur abgegrenzter Gruppe freigegeben istveröffentlicht am 12. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 22 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine öffentliche Wahrnehmbarmachung von Fernsehsendungen gemäß § 15 Abs. 3 UrhG in einer Gaststätte nicht gegeben ist, wenn die Sendung nur für Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde zugänglich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur öffentlichen Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätteveröffentlicht am 25. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 22 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhG, § 97 UrhG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte im urheberrechtlichen Sinne nicht vorliegt, wenn die Sendung lediglich einem abgrenzbaren Personenkreis zugänglich gemacht und Dritten der Zugang verwehrt werde. Vorliegend sei eine Sportsendung im Fernsehen nur für die Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde anzuschauen gewesen, was den vorgenannten Kriterien entspreche. Daher bestehe kein Anspruch gegen den Betreiber der Gaststätte auf Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung: